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Verschenken Sie kein Geld, das zum 31.12.2025 verfällt, wenn es Ihnen im Pflegealltag Entlastung bringen kann!

Sie sind pflegender Angehöriger? Wünschen sich eine Auszeit oder zusätzliche Unterstützung? Sie sind selbst pflegebedürftig und haben mindestens einen...
Geldscheine
Foto: Pixabay

Sie sind pflegender Angehöriger? Wünschen sich eine Auszeit oder zusätzliche Unterstützung? Sie sind selbst pflegebedürftig und haben mindestens einen PG 2?

Dann ist es uns ein Anliegen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihnen seit dem 01.07.2025 der „Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €“ zusteht. Dieser setzt sich aus der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammen.

Wir als Sozialstation können Ihnen z. B. für den „Gemeinsamen Jahresbetrag“, pflegerische, hauswirtschaftliche Leistungen sowie Einzel- und Gruppenbetreuung anbieten.

Ebenfalls können Sie diesen Betrag auch für eine Tagespflege, stationäre Einrichtung Kurzzeitpflege und / oder auch privat nutzen.

Daher empfehlen wir Ihnen, die stundenweise Verhinderungspflege grundsätzlich immer am Anfang eines Jahres zu beantragen, damit sie jederzeit, wenn notwendig nutzbar ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Geldbetrag nur für das laufende Jahr gilt und somit immer zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres verfällt, wenn er nicht oder nur teilweise genutzt wurde.

Wenn Sie Interesse haben und genauere Informationen dazu bekommen möchten, sprechen Sie uns gern an oder informieren sich auf unserer Homepage unter: www.sozialstation-stutensee-weingarten.de

Ihre Sozialstation Stutensee-Weingarten

Tel.: 07244-94111

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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