Hunde sind für viele Menschen treue Begleiter und für manche ein Familienmitglied. Verantwortungsvolle Hundehalter sollten sich deshalb nicht nur für das Wohl des Tieres, sondern auch für die Beseitigung seiner Hinterlassenschaften verantwortlich fühlen.
Wir möchten uns zunächst einmal ausdrücklich bei den vielen Hundebesitzern bedanken, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen.
Leider werden immer wieder Hundehalter beobachtet, die sich eben nicht um die unschönen Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kümmern.
In den letzten Tagen gehen bei der Gemeinde- und der Ortschaftsverwaltung wieder vermehrt Beschwerden wegen Verunreinigungen durch Hundekot, insbesondere auf Gehwegen und in Vorgärten, ein.
Wir weisen deshalb wieder einmal auf die polizeiliche Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Aldingen hin. Dort ist aufgeführt, dass abgelegter Hundekot auf öffentlichen Flächen, Gehwegen, in Grünanlagen oder fremden Vorgärten unverzüglich zu beseitigen ist (§ 11 und § 12). Die Nichtbeseitigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
Zwischenzeitlich stehen an vielen Plätzen im Gemeindegebiet Tütenspender und Hundetoiletten bereit. Jedoch erlauben wir uns die Bemerkung, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, für Tüten und Toiletten in ausreichender Menge zu sorgen. Vielmehr liegt die Verantwortung für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde bei deren Haltern. Eine kleine Plastiktüte für den Notfall sollte zur Standardausstattung für den Spaziergang mit ihrem vierbeinigen Liebling gehören. Die Hundekotbeutel können über die aufgestellten Toiletteneimer oder den Restmüll entsorgt werden. Keinesfalls gehören diese an Feld- oder Waldwegen abgelegt.
Wir bitten alle Hundehalter eindringlich, die notwendige Verantwortung für ihr Tier und dessen Hinterlassenschaften zu übernehmen.
Bitte halten Sie unsere Gemeinde sauber!