Die Ortstafel der Ortsstraße (L526) Richtung Ortsteil Billigheim wird durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis weiter in Richtung Mosbacher Straße versetzt. Der Standort der Ortstafel ist gesetzlich verbindlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der begleitenden VwV StVO geregelt. Die Verkehrszeichen 310 und 311 StVO „Ortstafel“ sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulasten dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für die ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Ein Verbleiben der Ortstafel an dem aktuellen Standort, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, widerspricht der geltenden Rechtslage.
Um das Geschwindigkeitsniveau im Einmündungsbereich „Weilersberg“ zu senken, ist die Geschwindigkeit, ortseinwärts fahrend, auf 70 km/h zu beschränken.