Ab 1. Oktober 2025 müssen Krankenhäuser, Praxen und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePa) nutzen. Welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf, entscheiden allein die Versicherten.
Eine ePA für jeden – wenn man nicht widersprochen hat
Die Krankenkasse legt für jede versicherte Person eine ePa an, wenn diese nicht widersprochen hat. Die Daten können auf dem Smartphone über die ePa-App der eigenen Krankenkasse eingesehen und verwaltet werden. Bei manchen Krankenkassen ist inzwischen auch der Zugriff über den Computer möglich. Hier lohnt es sich nachzufragen. Doch es gibt auch Menschen, die weder Smartphone noch Computer haben. Diese können Familienmitglieder, Freundinnen, Freunde oder die Ombudsstellen der Krankenkassen bevollmächtigen, die ePa stellvertretend zu führen.
Anmeldung zur ePA ist komplex
Weil in der ePa sensible Gesundheitsdaten zentral und digital gespeichert werden, ist das Anmeldeverfahren komplex: Versicherte müssen sich mit dem elektronischen Personalausweis oder der Krankenkassenkarte in der App verifizieren. In beiden Fällen benötigen sie eine PIN, die Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen müssen. Dort muss auch ihre Identität nachgewiesen werden. Dies ist etwa per Post-Ident-Verfahren oder über den Personalausweis in der Filiale vor Ort möglich.
Der VdK-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an
Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.
Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr
Die nächste Sprechstunde findet am 6. Oktober 2025 statt.
Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.
*Allen Mitgliedern, die im Oktober ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!*
Ihr VdK-Team Ortsverband Huttenheim
(Helga Lang)


