Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Versteigerung per Meistgebot von Schlagraum/Flächenlosen

Information aus dem Forstrevier Hardt – Gemeindewald Graben-Neudorf Versteigerung per Meistgebot von Schlagraum/Flächenlosen Die Gemeinde Graben-Neudorf...

Information aus dem Forstrevier Hardt – Gemeindewald Graben-Neudorf

Versteigerung per Meistgebot von Schlagraum/Flächenlosen

Die Gemeinde Graben-Neudorf bietet wieder Flächenlose aus dem Gemeindewald zur Versteigerung an.

Angebotsfrist: 18.02.2026, 23:59 Uhr – bis zu diesem Termin muss das Angebot per E-Mail eingegangen sein. Ihr Angebot senden Sie bitte per E-Mail an: sandra.anselment@landratsamt-karlsruhe.de

Erforderliche Angaben (ohne die vollständigen Angaben kann das Gebot nicht gewertet werden):

• Betreff: Flächenlos Revier Hardt 60 – Gemeindewald Graben-Neudorf
• Bebotenes Los: Angabe der Losnummer(n) (siehe Karte)
• Name, Vorname
• Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
• Gebot in € für das gesamte Los (Bruttopreis) - bei Geboten auf mehrere Lose bitte eindeutige Zuordnung
• Anlagen:
- Nachweis der/des Bietenden über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenkurs
- bestätigte und unterschriebene Versteigerungsbedingungen

Die Lose werden nach Höchstgebot vergeben. Jede(r) Bietende erhält den Zuschlag auf maximal 1 Los. Bei gleicher Gebotshöhe entscheidet das Los. Ab Donnerstag, den 05.02.2026, liegen im Rathaus die Pläne und Beschreibungen der einzelnen Schlagraumlose sowie die Versteigerungsbedingungen aus. Alternativ finden Sie die Unterlagen dann auch unter www.graben-neudorf.de/unsere-gemeinde/aktuelles. Sie haben die Möglichkeit, sich die Lage und die zu erwartende Menge der Lose vor Ort anzusehen. Der/Die Höchstbietende erhält die Zuschlagsmitteilung per E-Mail und anschließend eine Rechnung. Nach Bezahlung der Rechnung kann mit der Aufarbeitung begonnen werden. Die Besichtigung der Lose soll nach Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen. Sollte dennoch ein Kraftfahrzeug zur Besichtigung eingesetzt werden, gilt im Wald eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es ist der kürzeste Weg zu den Flächen zu nehmen. Auf andere Waldbesuchende ist Rücksicht zu nehmen und bei Gegenverkehr rechtzeitig die Geschwindigkeit zu reduzieren und einseitig auf das Bankett zu fahren. Eine Besichtigung mit motorisierten Fahrzeugen ist an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Wege dürfen nicht blockiert werden.

Abfuhrfrist: 30.04.2026. Danach ist keine Aufarbeitung / Abfuhr mehr zulässig.

Schlagraum kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bietenden zu den beiliegenden Versteigerungsbedingungen bereit. Die bestätigten Versteigerungsbedingungen sind mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen. Bei Rückfragen wenden Sie sich vor Angebotsfrist bitte an: sandra.anselment@landratsamt-karlsruhe.de

Telefonische Sprechstunde

Die telefonischen Sprechzeiten und Kontaktdaten der Revierleiterin sind wie folgt:

Revier Graben-Neudorf, Revierleiterin Sandra Anselment
E-Mail: sandra.anselment@landratsamt-karlsruhe.de
Tel.: 0721 93689630
Sprechstunde jeweils Montag, 8:30-10:30 Uhr, von September bis Ende April

Erscheinung
Graben-Neudorf aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Graben-Neudorf
Kategorien
Aus den Rathäusern