Aus den Rathäusern

Versteigerung von Fundgegenständen

Gemäß §§ 979 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird darauf hingewiesen, dass am Samstag, den 26.07.2025, um 10:30 Uhr im Innenhof des...

Gemäß §§ 979 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird darauf hingewiesen, dass am

Samstag, den 26.07.2025,

um 10:30 Uhr im Innenhof des Neuen Rathauses Leimen, Rathausstr. 1–3, eine Versteigerung von Fundfahrrädern stattfindet.

Versteigert werden Fahrräder, die nach halbjähriger Aufbewahrungsfrist beim Fundbüro der Stadt Leimen weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt wurden. Eine Gewährleistung für den Wert und die Funktionalität des Gegenstandes wird nicht übernommen.

Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens

21.07.2025

im Bürgerbüro, Rathausstr. 1–3, 69181 Leimen, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z. B. Kaufbeleg, vorzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.

Leimen, 10.06.2025

John Ehret

Oberbürgermeister

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