Gemäß §§ 979 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird darauf hingewiesen, dass am
Samstag, den 26.07.2025,
um 10:30 Uhr im Innenhof des Neuen Rathauses Leimen, Rathausstr. 1–3, eine Versteigerung von Fundfahrrädern stattfindet.
Versteigert werden Fahrräder, die nach halbjähriger Aufbewahrungsfrist beim Fundbüro der Stadt Leimen weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt wurden. Eine Gewährleistung für den Wert und die Funktionalität des Gegenstandes wird nicht übernommen.
Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens
21.07.2025
im Bürgerbüro, Rathausstr. 1–3, 69181 Leimen, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z. B. Kaufbeleg, vorzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.
Leimen, 10.06.2025
John Ehret
Oberbürgermeister