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Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 1 K 57/24 Rastatt, 23.05.2025 Amtsgericht Rastatt VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Zum...

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 1 K 57/24

Rastatt, 23.05.2025

Amtsgericht Rastatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumUhrzeitRaumOrt

Mittwoch,

23.07.2025

09:30 Uhr006, Sitzungssaal

Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18,

76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

-

Eingetragen im Grundbuch von Gaggenau

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftBlatt
Hörden2073LandwirtschaftsflächeGalgenberg242588

-

Objektbeschreibung/Lage

Verkehrswert: 450,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540457000403, Az. 1 K 57/24, AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 03.06.2025

Frekot, JFAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 1 K 58/24

Rastatt, 23.05.2025

Amtsgericht Rastatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumUhrzeitRaumOrt

Mittwoch,

23.07.2025

09:30 Uhr006, Sitzungssaal

Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18,

76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

-

Eingetragen im Grundbuch von Gaggenau

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftBlatt
Hörden1246LandwirtschaftsflächeObere Hils493588

-

Verkehrswert: 850,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540457000296, Az. 1 K 58/24, AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 03.06.2025

Frekot, JFAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 1 K 60/24

Rastatt, 23.05.2025

Amtsgericht Rastatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumUhrzeitRaumOrt

Mittwoch,

23.07.2025

09:30 Uhr006, Sitzungssaal

Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18,

76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

-

Eingetragen im Grundbuch von Gaggenau

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftBlatt
Hörden2091LandwirtschaftsflächeGalgenberg201588

-

Verkehrswert: 350,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540457000307, Az. 1 K 60/24, AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 03.06.2025

Frekot, JFAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 1 K 61/24

Rastatt, 23.05.2025

Amtsgericht Rastatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumUhrzeitRaumOrt

Mittwoch,

23.07.2025

09:30 Uhr006, Sitzungssaal

Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18,

76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

-

Eingetragen im Grundbuch von Gaggenau

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftBlatt
Hörden2071LandwirtschaftsflächeGalgenberg138588

-

Objektbeschreibung/Lage

Verkehrswert: 250,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540457000315, Az. 1 K 61/24

AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 03.06.2025

Reinfried, JAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 2 K 59/24

Rastatt, 23.05.2025

Amtsgericht Rastatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumUhrzeitRaumOrt

Mittwoch,

23.07.2025

09:30 Uhr006, Sitzungssaal

Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18,

76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

-

Eingetragen im Grundbuch von Gaggenau

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftBlatt
Hörden2579WaldflächeBernhardsgrub323588

Objektbeschreibung/Lage

Verkehrswert: 400,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540457000323, Az. 2 K 59/24

AG Rastatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Schumacher

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Rastatt, 03.06.2025

Reinfried, JAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 23/2025
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