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Versuch einer geänderten Schließorganisation für die BOSIG-Hohensteinhalle

Mit dem Neubau der BOSIG-Hohensteinhalle wurde diese mit einem elektronischen Schließsystem ausgestattet. Grundsätzlich wurde festgelegt, dass ein unbeaufsichtigter...

Mit dem Neubau der BOSIG-Hohensteinhalle wurde diese mit einem elektronischen Schließsystem ausgestattet. Grundsätzlich wurde festgelegt, dass ein unbeaufsichtigter Zutritt zur Halle nicht erfolgen soll. Im Rahmen unseres Schutz- und Sicherheitskonzepts bleibt die Halle damit ständig verschlossen und kann nur mit einem entsprechenden Transponder durch den jeweiligen Übungsleiter geöffnet werden.

Dies hat insbesondere bei den Sportnutzungen für Verärgerung gesorgt. Teilnehmer, die nicht pünktlich mit dem Übungsleiter da sein konnten, ist der Zutritt zur Halle nur schwer möglich.

Aufgrund dessen fand am 9. April 2025 eine Besprechung mit dem Vorsitzenden des TB Gingen sowie einigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern statt. Hier wurde vereinbart, versuchsweise auf eine neue Schließorganisation umzustellen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass dies nur außerhalb der Schulzeiten (Sicherheitskonzept der Schule) ab 15:30 Uhr umgesetzt werden kann.

Einigkeit bestand darin, dass die Halle weiterhin nicht unbeaufsichtigt und ohne Übungsleiter von den Sportlern betreten werden darf. Dies hat vor allem versicherungs- und haftungstechnische Gründe.

Folgende Vereinbarungen wurden für den Übungsbetrieb getroffen:

  1. Die BOSIG-Hohensteinhalle ist generell geschlossen zu halten.
  2. Bei laufendem Übungsbetrieb und durchgehender Nutzung kann die Offenhaltung des Sportlereingangs ausnahmsweise aktiviert werden.
  3. Jeder Übungsleiter muss sich beim Verlassen der BOSIG-Hohensteinhalle vergewissern, ob noch weitere Übungsleiter anwesend sind oder nicht. Ist kein weiterer Übungsleiter anwesend, ist die Offenhaltung zwingend zu deaktivieren.
  4. Bei einer reinen Belegung der Gymnastikräume ist die Offenhaltung nach Ankunft der Kursteilnehmer wieder zu deaktivieren.
  5. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Schülern etc. gilt diese Regelung Wochentags erst ab 15:30 Uhr.
  6. Eine Offenhaltung des Sportlereingangs mit Keilen, Steinen oder sonstigen Gegenständen ist strikt untersagt.

Achtung: Für den Spielbetrieb am Wochenende trägt der ausrichtende Verein die grundsätzliche Verantwortung und die ständige Offenhaltung des Sport- und Umkleidebereichs liegt in seinem Ermessen.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
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Ausgabe 24/2025
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