In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über die Verschmutzungen durch Pferde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen.
Alle Pferdebesitzer werden deshalb gebeten, etwas mehr aufzupassen und den beim Ausritt anfallenden Pferdemist auf öffentlichen Verkehrsflächen und Gehwegen zu entsorgen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt (bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
Wir weisen nochmals die Pferdehalter bzw. Reiter darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Grundlagen eine Verunreinigung verboten ist und sollte ein Pferdemist auf öffentlichen Straßen oder Gehwege liegen, diese unverzüglich vom Verursacher zu säubern sind. Berücksichtigen Sie auch im Hinblick auf alle anderen Nutzer der Wege, sei es Spaziergänger und Radfahrer, die Haftungsfrage, sollte es zu einem Unfall kommen.