Derzeit gehen vermehrt Beschwerden über Hundekot in Vorgärten und auf Gehwegen beim Bürgermeisteramt ein.
Deshalb weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass nach § 15 der Polizeiverordnung von Neckartenzlingen, Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, handelt ordnungswidrig, und diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet. Daher appellieren wir an alle Hundebesitzer, der Pflicht der Beseitigung des Hundekots nachzugehen und so ihren Teil für die Reinhaltung des Gemeindegebietes beizutragen.
Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen