Wenn Pferde auf der Straße unterwegs sind, setzen sie ihre „Duftmarken“, ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleiner Beutel für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme. Jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Was auf unseren Straßen innerorts recht gut funktioniert, lässt leider auf Feld- und Waldwegen noch manchmal zu wünschen übrig. Besonders ärgerlich sind die Hinterlassenschaften auf solchen Feld- und Waldwegen, die von Erholungssuchenden verstärkt als Spazier- oder Radwege genutzt werden. Ein solcher Brennpunkt ist hier wegen seiner Nähe zu Reiterhöfen z.B. der Lerchenberg mit seinen Waldwegen. Es ist zwar verständlich, dass mancher Reiter im Außenbereich vielleicht weniger sensibel ist als innerorts und das „Pferdegeschäft“ während des Ritts auch nicht verhindert werden kann. Seiner Beseitigungspflicht tut dies aber auch im Außenbereich keinen Abbruch.
Aus diesem Grund appelliert die Stadtverwaltung eindringlich an alle Reiter, mitzuwirken, dass derartige Verschmutzungen vermieden und falls sie doch entstehen, sofort beseitigt werden. Wir bitten auch die Pferdehöfe ganz herzlich, ihre Reiter dahin gehend zu sensibilisieren.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und helfen Sie mit, dass alle Erholungssuchenden – Reiter, Spaziergänger und Radfahrer gleichermaßen – in unserer schönen Natur ihre Freude haben.