Leider wird immer wieder beobachtet, dass Hundehalter ihre Hunde durch das Friedhofsgelände führen oder diese sogar frei laufen lassen. In letzter Zeit kam es mehrfach zu Verunreinigungen von Grabstätten durch Hundekot.
Dies stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern ist für die Hinterbliebenen eine schmerzhafte und zutiefst respektlose Erfahrung. Gräber sind Orte der Würde und des stillen Gedenkens – Verunreinigungen verletzen diesen Frieden und belasten die Angehörigen zutiefst.
Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof nicht gestattet ist. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 150 € geahndet werden.
Sofern Sie Beobachtungen machen, wenden Sie sich bitte an Herrn Simoneit, Tel. 07195/189-82, oder per E-Mail an h.simoneit@leutenbach.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.