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Verunreinigung von Straßen und Feldwegen

Bei der Gemeindeverwaltung wurden in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über verunreinigte Straßen und Feldwege vorgebracht, welche bei der Bewirtschaftung...

Bei der Gemeindeverwaltung wurden in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über verunreinigte Straßen und Feldwege vorgebracht, welche bei der Bewirtschaftung von Grundstücken verursacht werden.

Der Verwaltung ist bewusst, dass sich bei der Grundstücksbewirtschaftung in dieser Jahreszeit eine Verschmutzung von Straßen oder Feldwegen nicht vermeiden lässt.

Allerdings bitten wir alle Grundstücksbewirtschafter, die verschmutzten Wege und Straßen auch wieder zu reinigen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf § 42 Straßengesetz BW hin:
Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Um Beachtung und Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift wird gebeten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
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Ausgabe 10/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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