Aus den Rathäusern

Verunreinigungen durch Hundekot

Immer wieder kommt es vor, dass im Stadtgebiet Hunde ihre Notdurft auf öffentlichen oder privaten Flächen verrichten. In diesem Zusammenhang möchten...

Immer wieder kommt es vor, dass im Stadtgebiet Hunde ihre Notdurft auf öffentlichen oder privaten Flächen verrichten.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Regelungen in unserer Polizeiverordnung hinweisen:

  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Jeder Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Stadt Neuenstein

Ordnungsamt

Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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