Immer wieder kommt es vor, dass im Stadtgebiet Hunde ihre Notdurft auf öffentlichen oder privaten Flächen verrichten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Regelungen in unserer Polizeiverordnung hinweisen:
Jeder Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Stadt Neuenstein
Ordnungsamt