Bei der Gemeindeverwaltung wurden aktuell Beschwerden im Zusammenhang mit Verunreinigungen von den Hunden auf privaten und öffentlichen Grundstückenvorgebracht. Dabei handelt es sich auch um Tüten der Hundetoiletten, die wahllos in die Landschaft geworfen und damit nicht ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden.
Nach § 12 der Polizeiverordnung der Gemeinde Neustetten hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass ein Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Hundekot ist vom Hundehalter bzw. Hundeführer sofort zu beseitigen.
Die Gemeinde Neustetten hat im Gemeindegebiet an den Ortsausgängen insgesamt 15 Hundetoiletten aufgestellt, die sowohl mit einem Tütenspender als auch mit einem Abfallbehälter zur Entsorgung des Hundekotes ausgestattet sind.
Zudem weisen wir auf § 11 der Polizeiverordnung der Gemeinde Neustetten hin:
Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten, z. B. im Außenbereich, dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir rufen sämtliche Hundehalter und Hundeführer zur Einhaltung der Vorschriften auf.
Ihre Gemeindeverwaltung