Aktuell kommt es vermehrt zu Verunreinigungen der öffentlichen Straßen und Gehwege durch Pferdeäpfel. Leider wird durch den Pferdemist ein Spaziergang oft zum Hindernislauf. Gerade Kinder und ältere Menschen sind auf die Geh- und Radwege angewiesen, so dass Pferdeäpfel eine besondere Gefährdung darstellen können.
Die Gemeindeverwaltung als zuständige Ordnungsbehörde weist deshalb darauf hin, dass Halter und Führer von Pferden dafür sorgen müssen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigen und die Halter selbst zur unverzüglichen Beseitigung der Pferdeäpfel verpflichtet sind.
Die Hinterlassenschaften stören nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild unserer Gemeinde, sondern können auch durch die darin enthaltenen Krankheitserreger die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Das Ordnungsamt verweist deshalb auf § 32 Abs. 1 StVO, nachdem es verboten ist, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wir rufen sämtliche Pferdehalter und Pferdeführer zur Einhaltung der Vorschrift auf.
Ihre Gemeindeverwaltung