In der Türkenlouisstraße sind nach Ablauf des Erbbaurechts zwei Grundstücke mit rund 2.500 Quadratmetern Fläche, bebaut mit zwei Mehrfamilienhäusern mit je sechs Wohnungen sowie zwei Einfamilienhäusern, an die Stadt zurückgefallen. Die bisherigen Erbbauberechtigten wurden mit zwei Dritteln des Marktwertes entschädigt. Die festgestellten Werte betragen 1,261 und 1,207 Mio. Euro. Die Grundstücke und Gebäude werden an die Stadtbau Ettlingen übertragen, um bezahlbaren Wohnraum in zentrumsnaher Lage zu sichern, und die Sacheinlage verbessert den Finanzspielraum der GmbH. Es handelt sich aus haushalterische Sicht um einen neutralen Aktivtausch ohne zusätzliche Aufwendungen oder Erträge. Zustimmung in Vorberatung.
Die Stadt hat mit der Stadtbau einen Kaufvertrag über den Ankauf der Verwaltungsräume, die „neu zu bildende Einheit 2“ in der Pforzheimer Straße 19 (Alte Feuerwehr) geschlossen. Vor der Bildung der Einheit muss eine Teilungserklärung vollzogen werden. Das Grundstück ist jedoch mit Grundschulden der Stadtbau von über 25 Mio. Euro belastet. Da der Kaufpreis erst 2028 vollständig getilgt wird, kann die Sparkasse die Pfandfreigabe aktuell noch nicht erteilen.
Ein befristeter Treuhandvertrag stellt die Lastenfreiheit nach der vollständigen Zahlung 2028 sicher; bis dahin haftet die Stadt in voller Höhe. Da die Stadtbau für eine Förderzusage den Vollzug der Teilungserklärung bis zum 15. Juli benötigt, empfiehlt die Verwaltung die temporäre Übernahme der Belastungen. Der Ausschuss stimmte dem Vorhaben vorberatend zu.
Das Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Stadt ein Budget von fast 23 Mio. Euro zur Verfügung, das bis Ende 2042 für Projekte beispielsweise in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehr, Energie, Digitalisierung und kommunale Gebäude genutzt werden kann. Ursprünglich waren für 2026/27 je fünf Mio. Euro eingeplant.
Aufgrund nachgemeldeter Bedarfe sollen für 2025 nachträglich zwei Mio. Euro beantragt werden, unter anderem für die Klimatisierung des Rathauses, Sanierungen an der Albgauhalle, der Aussegnungshalle und der Franz-Kühn-Halle sowie Maßnahmen im Schloss und an der Pestalozzischule.
Für 2026 ist eine Erhöhung des Volumens um sechs Mio. auf 11 Mio. Euro vorgesehen, primär für die Erschließung Unterer Henkling, den Kunstrasenplatz Baggerloch und weitere Maßnahmen an der Pestalozzischule. 2027 soll der Ansatz um 4,4 Mio. auf 9,4 Mio. Euro steigen, um Projekte wie das Feuerwehrhaus Berg, den Umbau der Thiebautschule und weitere Arbeiten an der Pestalozzischule zu finanzieren.
Weihnachtsmarktgebührensatzung
2026 findet der Sternlesmarkt zum 39. Mal statt, seit 2023 ist das Amt für Marketing und Kommunikation zuständig. In Vertretung für MaKo-Amtsleiterin Sabine Süß stellte Ilka Schmitt die Neufassungen der Weihnachtsmarkt- und Weihnachtsmarktgebührensatzung vor, die beide 2014 letztmals angepasst worden waren.
Organisatorische Änderungen, die Umbenennung des Neuen Marktes in Erwin-Vetter-Platz sowie Anpassungen in Sachen Gewährleistung und Sicherheit wurden eingearbeitet. Die Regularien für die Nutzung einer Sternschnuppenhütte wurden ebenso aktualisiert wie Vorschriften zu Brandschutz und Brandbekämpfung.
Parallel dazu erfolgt eine Anpassung der Gebührenstruktur, um gestiegene GEMA- und Sicherheitskosten aufzufangen. Ziel ist die Steigerung des Kostendeckungsgrads ohne Verlust der Standortattraktivität.
Hochwertiges Kunsthandwerk macht den Sternlesmarkt attraktiv. Diese Gebühren bleiben stabil, für Handelsware wird ein weiterer Gebührensatz eingeführt. Die übrigen Anpassungen sind nach Angebot, Müllaufkommen etc. gestaffelt. Im Vergleich sind die Gebühren in Ettlingen höher als in anderen Städten, daher wurde eine moderate Erhöhung empfohlen. Der Ausschuss schloss sich mit großer Mehrheit an.
Eine Reihe weiterer Satzungsaktualisierungen stellte Hauptamtsleiter Andreas Kraut vor:
Hauptsatzung
Neue Inhalte des Baugesetzbuchs und der Gemeindeordnung bedingen die Neufassung der Hauptsatzung. Es geht zum einen um den Bauturbo: bestimmte Befreiungen erfordern nach dem Baugesetzbuch die Zustimmung des Gemeinderats. Kurze Fristen und der Verwaltungsaufwand machen rechtzeitige Entscheidungen des Gemeinderates aber schwierig. Daher wird in der Hauptsatzung künftig die Entscheidungskompetenz (§ 36 BauGB) dem Oberbürgermeister übertragen, die Fraktionsvorsitzenden können kritische Themen in den AUT verweisen (siehe Seite 4). Leitplanken bietet der gerade entstehende Kriterienkatalog für den Bauturbo.
Zusätzlich erfolgt eine Klarstellung bei bestimmten Vertragsgestaltungen; von der in der Gemeindeordnungsnovelle 2025 eröffneten Möglichkeit, Film und Tonaufnahmen durch die Gemeinde zu veröffentlichen, wird abgeraten. Digitale Sitzungsteilnahmen sind künftig bei schwerwiegenden Gründen möglich; die Letztentscheidung obliegt dem OB. Der Ältestenrat stützt diese Anpassung an die Gemeindeordnungsnovelle. Zustimmung gabs vom Ausschuss.
Bekanntmachungssatzung und Amtsblatt-Redaktionsstatut
Bekanntmachungen müssen laut Satzung von 1974 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Rechtlich ist dies mittlerweile auch im Internet möglich, wodurch Veröffentlichungen flexibler, schneller und kostengünstiger werden. Der Ältestenrat befürwortet die Umstellung grundsätzlich, möchte aber die Bekanntmachungen weiter parallel und verkürzt im Amtsblatt sehen, mit Hinweis auf aktuellere Informationen im Internet.
„Es geht darum, Rechtswirksamkeit für die digitale Veröffentlichung herzustellen“, erläuterte Hauptamtsleiter Kraut. Es wird eine sechsmonatige Übergangsfrist geben, alle Infos müssen auf der städtischen Homepage leicht zu finden und Änderungen klar erkennbar sein. Grundlage ist auch hier die Gemeindeordnung. Bauleitpläne dürfen auch künftig nicht ausschließlich online bekannt gemacht werden, so die GemO. Bekanntmachungen sollen kostenlos im Rathaus einsehbar sein. Ein elektronisches Siegel wird die digitalen Veröffentlichungen vor Manipulationen schützen. Parallel wird das Redaktionsstatut des Amtsblatts angepasst, es bleibt das Veröffentlichungsorgan der Stadt zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten, aber nicht mehr alleiniges. Mehrheitliche Zustimmung.
Neufassung der Gemeinderatsgeschäftsordnung
Zustimmung in der Vorberatung: die Gemeinderatsmitglieder werden künftig ausschließlich elektronisch per E-Mail oder über das Ratsinformationssystem zu Sitzungen eingeladen. Auch die Beratungsunterlage gibt’s nur noch in elektronischer Form. Die technische Infrastruktur kommt von der Stadt.
Bereits im Sommer 2024 war im Ältestenrat der Übergang zu den rein digitalen Sitzungsunterlagen festgelegt worden, die Umsetzung folgte. Allerdings wurden die Fraktionsunterlagen nach wie vor auf Wunsch analog ausgefahren. In die Geschäftsordnung soll nun die Umstellung auf rein digitale Sitzungsunterlagen aufgenommen werden, zudem haben sich durch die jüngste Gemeindeordnungsänderung Neuerungen ergeben.
Die CDU-Fraktion hatte im September 2024 einen Antrag gestellt, der sich auf nachträgliche Änderungen von Unterlagen im Ratsinformationssystem bezieht, ein entsprechender Passus wurde eingearbeitet. Weiter ging es um Verschwiegenheit im Zusammenhang mit digitalen Sitzungen, um genauere Formulierungen zu Ton- und Bildaufnahmen (die weiter grundsätzlich untersagt sind), um den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Protokollierung, um Regelungen für die Zuschaltung und die Abstimmung bei digitalen und Präzisierungen in Sachen Einwohnerfragestunde, z. B. die Länge der Redebeiträge insgesamt.