
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB des erneuten Entwurfs der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Trossingen hat am 19.02.2026 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplan 2037 gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037 der VG Trossingen umfasst die Gemarkungen der Gemeinden Gunningen, Durchhausen, Talheim und der Stadt Trossingen mit dem Stadtteil Schura und kann dem folgenden Plan entnommen werden. Maßgebend ist der zeichnerische Teil des erneuten Entwurfs der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037 vom 12.01.2026.
Der erneute Entwurf der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037, VG Trossingen vom 12.01.2026 mit Begründung vom 12.01.2026 einschließlich Umweltbericht vom 07.01.2026 sowie die nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Stadt Trossingen
www.trossingen.de/leben-wohnen/bauen-entwicklung/flaechennutzungsplaene/
(und/oder auch auf den Internetseiten der Mitgliedsgemeinden: www.gunningen.de/startseite ; www.durchhausen.de ; gemeinde-talheim.de )
im Zeitraum vom 09.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die oben genannten Unterlagen während den üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen,
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse bauleitplanung@trossingen.de
erfolgen oder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen, Baurechtsamt, Christian-Messner-Str. 2-6, 78647 Trossingen und den jeweiligen Bürgermeisterämtern vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs.3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Nach Einschätzung der VG Trossingen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Von der VG Trossingen eingeholte Stellungnahmen:
Im Rahmen der Offenlage eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
3. Zum Schutzgut Boden
4. Zum Schutzgut Wasser
5. Zum Schutzgut Luft / Klima
6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
7. Zum Schutzgut Fläche
Trossingen, den 05.03.2026
Susanne Irion
Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen
Diese Bekanntmachung wurde am 03.03.2026 auf der städtischen Homepage www.trossingen.de veröffentlicht.