
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Trossingen hat am 19.02.2026 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2037 gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037 der VG Trossingen umfasst die Gemarkungen der Gemeinden Gunningen, Durchhausen, Talheim und der Stadt Trossingen mit dem Stadtteil Schura und kann dem folgenden Plan entnommen werden. Maßgebend ist der zeichnerische Teil des erneuten Entwurfs der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037 vom 12.01.2026.
Der erneute Entwurf der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2037, VG Trossingen vom 12.01.2026 mit Begründung vom 12.01.2026 einschließlich Umweltbericht vom 07.01.2026 sowie die nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Stadt Trossingen
www.trossingen.de/leben-wohnen/bauen-entwicklung/flaechennutzungsplaene/
(und/oder auch auf der Internetseite der Mitgliedsgemeinden:
www.gunningen.de/startseite; www.durchhausen.de; gemeinde-talheim.de)
im Zeitraum vom 09.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die oben genannten Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen,
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse
bauleitplanung@trossingen.de
erfolgen oder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen, Baurechtsamt, Christian-Messner-Str. 2-6, 78647 Trossingen und den jeweiligen Bürgermeisterämtern vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Nach Einschätzung der VG Trossingen werden wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Von der VG Trossingen eingeholte Stellungnahmen:
- Umweltbericht mit Umweltprüfung, Flächennutzungsplan 2037, Verwaltungsgemeinschaft Trossingen – Durchhausen – Gunningen – Talheim – Trossingen mit Stadtteil Schura, L. Große Scharmann, vom 07.01.2026
Im Rahmen der Offenlage eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:
- Kreisbauernverband Tuttlingen e. V., Stellungnahme vom 28.09.2022
- Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. – LNV-Arbeitskreis Tuttlingen, Stellungnahme vom 30.09.2022
- Landratsamt Tuttlingen, Stellungnahme vom 07.10.2022
- Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 2 – Höhere Raumordnungsbehörde, Stellungnahme vom 07.10.2022
- Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 8 Forstdirektion – Ref. 83 Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion, Stellungnahme vom 07.10.2022
- Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), Stellungnahme vom 21.09.2022
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
- zur Erholungsfunktion
- zum Wohnumfeld und zur Wohnqualität
- hinsichtlich des Wohnraumbedarfs
- hinsichtlich zu erwartender Lärmkonflikte
2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
- hinsichtlich Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
- hinsichtlich der Erforderlichkeit von Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen und Artenschutz-Ausgleichsmaßnahmen
- hinsichtlich der Erforderlichkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans
- zur Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten
- zu Umweltauswirkungen und dem naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf
- hinsichtlich des Waldzustands und erforderlicher Waldumwandlungen
3. Zum Schutzgut Boden
- hinsichtlich der Versiegelungsgrade
- hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit
4. Zum Schutzgut Wasser
- hinsichtlich der Empfindlichkeit des Wasserhaushalts
- bezüglich einzuhaltenden Gewässerrandstreifen
5. Zum Schutzgut Luft / Klima
- hinsichtlich der Auswirkungen auf das Mikro- und Lokalklima
- hinsichtlich vorhandener Luftleitbahnen und deren Bedeutung
6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
- hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- zur Erholungsfunktion und Freizeitwert
7. Zum Schutzgut Fläche
- zur Flächeninanspruchnahme und zum Flächenbedarf
Trossingen, den 05.03.2026
Susanne Irion, Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen