Die seit dem 14. November 2025 geltende Aufstallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Aviären Influenza endet im Rhein-Neckar-Kreis am heutigen Donnerstag, 12. Februar. In Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) wurde auf eine Verlängerung der Maßnahme verzichtet. Es liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor, die eine Fortführung der Stallpflicht erforderlich machen würden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dennoch gebeten, weiterhin besondere Sorgfalt walten zu lassen und ihre Tiere durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen vor einer möglichen Einschleppung der Geflügelpest zu schützen.
Weiterführende Informationen zur Geflügelpest, zur aktuellen Lage in Deutschland sowie Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verfügbar:


