Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hat sich im Einzugsgebiet der Oberen Donau eine ausgeprägte Niedrigwasserlage entwickelt. Die unterdurchschnittlichen Niederschläge der vergangenen Monate haben zu niedrigen Grundwasserständen und geringen Abflüssen in den Fließgewässern geführt. Zusammen mit der Hitze der letzten Wochen, sorgt dies für hohe Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffgehalte in Flüssen, Bächen und Seen. Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme der Gewässer haben und diese gefährden. Auch in den kommenden Wochen ist keine grundlegende Verbesserung der Situation zu erwarten.
Um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts auf ein Minimum zu begrenzen und die Gewässerökologie zu schützen, haben die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen beschlossen, die Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs einzuschränken oder zu untersagen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2025.
Im Schwarzwald-Baar-Kreis tritt ab Mittwoch, 9. Juli 2025 per Allgemeinverfügung ein generelles Entnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern in Kraft. Das Verbot umfasst:
Verstöße gegen das Verbot der Wasserentnahme können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis (www.schwarzwald-baar-kreis.de unter der Rubrik „Aktuelles“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“) einsehbar.
Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation sind jederzeit im Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) verfügbar:
niz.baden-wuerttemberg.de/
Die Landkreise appellieren an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die verfügbaren Wasserressourcen, insbesondere auch das Trinkwasser, sparsam zu nutzen und die geltenden Regelungen zu beachten.