
Baden-Württemberg verlängert die Stallpflicht entlang des Rheins. Dazu gehören auch Regionen direkt bei Malsch.
Baden-Württemberg verlängert die Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheins bis Donnerstag, 12. Februar. Betroffen ist der Streckenabschnitt von Mannheim bis in die Ortenau sowie der Landkreis Ludwigsburg, wie das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte.
Die Lage bleibe trotz rückläufiger Fallzahlen angespannt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Einschätzung von Montag, 12. Januar, das Risiko eines Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen durch Wildvögel weiterhin als hoch ein. Seit Donnerstag, 30. Oktober, wurden nach Angaben des Ministeriums 80 Nachweise bei Wildvögeln in Baden-Württemberg bestätigt.
Im Dezember ging die Zahl der Fälle erstmals zurück. Eine nachhaltige Entspannung sei dennoch nicht abzusehen, meint das FLI.
Direkter und indirekter Kontakt zu Wildvögeln ist zu vermeiden. Wer tote Vögel findet, sollte sie nicht berühren und das zuständige Veterinäramt im Stadt- oder Landkreis informieren. (jay)