Aus den Rathäusern

Vogelsanghütte – Betreten der Nachbargrundstücke verboten

Immer wieder wird dem Ordnungsamt gemeldet, dass private Nachbargrundstücke der Vogelsanghütte betreten werden. Wir weisen darauf hin, dass dies Privatbesitz...

Immer wieder wird dem Ordnungsamt gemeldet, dass private Nachbargrundstücke der Vogelsanghütte betreten werden. Wir weisen darauf hin, dass dies Privatbesitz ist und hier Hausfriedensbruch begangen wird. Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne das Einverständnis des Eigentümers, wie in diesem Fall ein Grundstück betritt und dort verweilt. Wer das sogenannte Hausrecht hat, kann Anzeige erstatten. Ebenso ist es Diebstahl, wenn auf diesen Nachbargrundstücken Holz zum Verfeuern gesammelt wird. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 34/2024
von Gemeinde Erligheim
22.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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