Immer wieder wird dem Ordnungsamt gemeldet, dass private Nachbargrundstücke der Vogelsanghütte betreten werden. Wir weisen darauf hin, dass dies Privatbesitz ist und hier Hausfriedensbruch begangen wird. Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne das Einverständnis des Eigentümers, wie in diesem Fall ein Grundstück betritt und dort verweilt. Wer das sogenannte Hausrecht hat, kann Anzeige erstatten. Ebenso ist es Diebstahl, wenn auf diesen Nachbargrundstücken Holz zum Verfeuern gesammelt wird. Wir bitten um Kenntnisnahme.