Bei den derzeit herrschenden winterlichen Temperaturen denken beim Stichwort „Vogelschutz“ wohl die meisten an die Vogelfütterung im eigenen Garten. Doch sobald der Frühling beginnt und die Temperaturen steigen, werden die heimischen Vögel wieder aktiver: Sie beginnen mit der Balz und dem Nestbau. Um Vögel wie den seltenen Ziegenmelker vor vermeidbaren Störungen in der Balz- und Brutzeit zu schützen, gelten in Schutzgebieten für Hundehalter mit ihren vierbeinigen Begleitern besondere Regeln. Beispielsweise besteht im regionalen Waldschutzgebiet Schwetzinger Hardt in der Zeit vom 1. Februar bis 31. August in allen Bereichen eine Leinenpflicht für Hunde, teilt das Kreisforstamt mit.
Nähere Informationen erhalten Interessierte auf den Internetseiten des Landratsamtes und von ForstBW:
www.rhein-neckar-kreis.de/1866987.html
www.forstbw.de/schuetzen-entwickeln/naturschutzprojekte/schwetzinger-hardt/das-waldschutzgebiet
S. Hartmann


