Aus den Rathäusern

Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Am 12. August 2024 ist das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ gestartet. Für einen Erfolg braucht es bis zum 11. Februar 2025 rund 770.000 Unterstützungsunterschriften....

Am 12. August 2024 ist das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ gestartet. Für einen Erfolg braucht es bis zum 11. Februar 2025 rund 770.000 Unterstützungsunterschriften.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ am 10. Juni 2024 zugelassen und dies im Staatsanzeiger am 12. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht. Vorausgegangen war ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit mehr als 10.000 Unterstützungsunterschriften, der von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens am 13. Mai 2024 eingereicht wurde. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.

Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller der Landtag verkleinert werden, was zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion beitragen soll. In der Gesetzesbegründung führen sie an, es stehe zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht werde. Es sei möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.

Eintragungswillige, die das Volksbegehren unterstützen möchten, können dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies sind alle, die am Tag der Unterschriftsleistung

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie können sich die Bürger beteiligen:

Im Rathaus Nabern kann zu den bekannten Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltung bis zum 10. Dezember die Eintragung mit Unterschrift ins Verzeichnis erfolgen.

Alternativ ist es auch möglich, über die Homepage landtag-verkleinern.de ein entsprechendes Formular herunterzuladen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Nabern
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Kirchheim unter Teck

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Rathaus Nabern
08.11.2024
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