In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Die Unterstützung der amtlichen Sammlung ist ab Montag, 5. Mai 2025 bis Montag, 4. August 2025 möglich. Die öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Neckarwestheim liegt im Foyer, 1. OG im Rathaus, Marktplatz 1, 74382 Neckarwestheim aus. Die Eintragungslisten werden in Zimmer 3 zu den regulären Öffnungszeiten für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierearm möglich.
Daneben besteht noch die Möglichkeit, sich bei der freien Sammlung ab Montag, 5. Mai 2025 bis Dienstag, 4. November 2025 in den Eintragungsblättern zur Unterstützung des Volksbegehrens, die von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegeben werden, einzutragen.