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Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern"

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung...

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung des Volksbegehrens mit ausführlichen Informationen und dem Wortlaut des dem Volksbegehren zu Grunde liegenden Gesetzentwurfs wurde im Nachrichtenblatt der Gemeinde Erlenbach bereits veröffentlicht.

Dieses Volksbegehren ist zwar inhaltlich sehr ähnlich wie das schon gelaufene Volksbegehren „Landtag verkleinern“, ist aber ein eigenständiges Verfahren. Wer dieses Volksbegehren unterstützen möchte, muss noch einmal unterschreiben.

Die sogenannte amtliche Sammlung beginnt am Montag, 5. Mai 2025 und endet nach drei Monaten, am Montag, 4. August 2025. Hierzu wird bei der Infotheke des Rathauses, Klingenstr. 2, Eingang Weißenhofstraße, zu den Öffnungszeiten

– Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr
– Donnertags: 16.00 bis 18.00 Uhr
eine Eintragungsliste für Eintragungswillige bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet.

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung in Erlenbach zum Landtag wahlberechtigt ist, also

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg mit Hauptwohnung wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Berechtigung zur Eintragung wird anhand des Melderegisters und eines Ausweisdokuments vor der Unterzeichnung geprüft, auch um auszuschließen, dass bereits eine Unterstützungsunterschrift geleistet wurde. Eine Unterstützungsunterschrift kann nur persönlich geleistet werden, eine Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Bei der freien Sammlung, die ebenfalls am Montag, 5. Mai 2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November 2025, in die Eintragungsblätter, die von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegeben werden, einzutragen. Bei der Infotheke sind ebenfalls Eintragungsblätter erhältlich. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Vollständig ausgefüllte sowie persönlich und handschriftlich unterschriebene Eintragungsblätter von in Erlenbach wohnhaften Wahlberechtigten sind spätestens am 4. November 2025 postalisch oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung im Original einzureichen. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht möglich.

Erscheinung
Nachrichten aus Erlenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Erlenbach
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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