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Vollmachtsmissbrauch

Der Krankenpflegeverein Verwaltungsraum Althengstett e. V. informiert: Thema Vollmacht Ältere Menschen nehmen gern Hilfe im Alltag , beim Einkaufen,...

Der Krankenpflegeverein Verwaltungsraum Althengstett e. V. informiert: Thema Vollmacht


Ältere Menschen nehmen gern Hilfe im Alltag, beim Einkaufen, bei der Abwicklung von Bankgeschäften oder bei Behördengängen an, wenn sie selber nicht mehr so gut zurechtkommen, und stellen dann Angehörigen, Nachbarn oder Freunden und Bekannten eine Konto-, Vorsorge- oder sogar eine Generalvollmacht aus.
Doch Vorsicht: Manch vermeintlich hilfsbereiter Mensch nutzt das Vertrauen und die Gutgläubigkeit von Senioren aus.
Um Vollmachtsmissbrauch zu vermeiden, sollten Sie klare Anweisungen geben und eindeutig ausformulieren, was Sie wollen und was Sie nicht wollen. Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie schon lange und uneingeschränkt vertrauen. Es empfiehlt sich, zwei Bevollmächtigte einzusetzen, die sich gegenseitig kontrollieren können. Bei Unsicherheiten ziehen Sie Ihre Bank zurate oder lassen sich von einer anerkannten Einrichtung oder einem Wohlfahrtsverband beraten.
Bitte bedenken Sie, wem Sie Ihr Vertrauen schenken: Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person beispielsweise für Sie entscheiden, was Sie essen, wer Sie besucht, mit wem Sie reden, wie Sie gepflegt werden und was mit Ihrem Geld passiert. Sollten Sie unsicher sein, verzichten Sie auf eine Vollmacht, denn diese verhindert zunächst gerichtliche Kontrolle.
Tipps der Polizei zum Schutz vor Vollmachtsmissbrauch:

  • Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein. So kontrollieren sich diese gegenseitig.
  • Bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen.
  • Holen Sie sich Hilfe bei anerkannten Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden. Lassen Sie sich auch bei der Betreuungsbehörde beraten.
  • Erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie Abschriften beim Hausarzt und Ihrer Bank.
  • Lassen Sie sich die eigene Geschäftsfähigkeit ärztlich attestieren und fügen Sie das Attest der Vollmacht bei.
  • Beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat.
  • Verbieten Sie ausdrücklich, dass die bevollmächtigte Person sich selbst begünstigt. Schließen Sie Schenkungen grundsätzlich aus. Stattdessen halten Sie schriftlich fest, was diese Person erhalten soll.
  • Bitten Sie Ihre Bank im Zweifel, beim Betreuungsgericht, bei Angehörigen, beim Kontrollbetreuer etc. nachzufragen, wenn Onlinezugänge angefordert, neue Bankvollmachten erteilt, Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden sollen.
  • Verbieten Sie auch, dass die bevollmächtigte Person Immobilien kauft oder belastet.
  • Widerrufen und entziehen Sie sofort die Vollmacht, wenn etwas nicht stimmt, insbesondere bei der Bankvollmacht!
  • Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, wenden Sie sich sofort an die Polizei. Erstatten Sie Anzeige und stellen Sie, wenn nötig, einen Strafantrag!


Weitere Informationen und Tipps finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/vollmachtsmissbrauch/

Anhang
Dokument
Erscheinung
Simmozheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Krankenpflegeverein Althengstett e. V.
08.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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