Ein plötzlicher Sturz, ein Schlaganfall! Solche unvorhergesehenen Ereignisse führen in den betroffenen Familien immer wieder zur Ratlosigkeit. Von einer Minute auf die andere können sich die familiären Lebensumstände auch für die Angehörigen verändern, insbesondere wenn sich ein Pflegefall abzeichnet. Sehr schnell kann man unter Handlungsdruck geraten, der oftmals mit finanziellen Problemen einhergeht. Deshalb sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, wie man die Folgen abmildern und erträglicher gestalten kann. Bedenken Sie, dass die Angehörigen eine Vollmacht brauchen, wenn finanzielle Verfügungen erforderlich werden oder Verträge unterzeichnet werden müssen. Dies gilt auch für die Regelung von Rentenzahlungen. Ärzte werden den Angehörigen möglicherweise keine Auskünfte erteilen, auch ist es oft schwierig, mit der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung Regelungen zu treffen. Obwohl in vielen Publikationen wiederkehrend auf Problemfälle dieser Art hingewiesen wird, treffen wir bei SNW immer wieder Situationen an, die wegen nicht vorhandener Vollmachten oder einer Patientenverfügung schwierig zu lösen sind.
Deshalb raten wir: Geben Sie Personen Ihres Vertrauens entsprechende Vollmachten und hinterlegen Sie eine Patientenverfügung, in der Ihre Behandlungswünsche dargestellt sind. Den Angehörigen geben wir den Rat: Bedenken Sie, dass es bei zunehmendem Alter schwieriger wird, über Vollmachten zu sprechen! Lassen Sie sich zu den angesprochenen Themen kompetent bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 936-65 880 oder E-Mail: betreuungsbehoerde@landratsamt-karlsruhe.de, beraten.
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