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Von O bis O: Frühzeitig Werkstatttermin buchen für den Reifenwechsel

Vor dem Winter die Reifen wechseln | In Deutschland gilt situative Winterreifenpflicht | ADAC Test zeigt: zahlreiche Winterreifen nicht empfehlenswert ...

Vor dem Winter die Reifen wechseln | In Deutschland gilt situative Winterreifenpflicht | ADAC Test zeigt: zahlreiche Winterreifen nicht empfehlenswert

Karlsruhe. Auch wenn die Eselsbrücke „von O bis O“ („von Oktober bis Ostern“) keine rechtliche Relevanz hat, lässt sie Autofahrerinnen und Autofahrer jedes Jahr im Herbst aufhorchen. Denn ab Oktober, so besagt es die Faustregel, ist es wieder Zeit für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Wer die Reifen nicht selbst wechseln möchte, ist meist auf eine Werkstatt angewiesen. Damit die Wartezeit auf einen Termin nicht zu lange wird, empfiehlt Manuel Praxl, Technik-Experte des ADAC Nordbaden e. V.: „Da die Werkstätten in dieser Zeit erfahrungsgemäß stark ausgelastet sind, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst früh einen Termin vereinbaren. Wenn eine neue Bereifung bestellt werden muss, ist mit zusätzlicher Wartezeit zu rechnen.“

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. „Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf“, so der Technik-Experte des ADAC. Übrigens: Die situative Winterreifenpflicht gilt nicht für einspurige Kraftfahrzeuge, also zum Beispiel Motorräder. Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) haben, sind bei winterlichen Straßenverhältnissen seit Oktober 2024 nicht mehr erlaubt. „Wer kein Alpine-Symbol auf seiner Winterbereifung entdeckt, sollte umgehend neue Reifen aufziehen lassen“, mahnt Manuel Praxl.

Bußgelder und Punkte in Flensburg möglich

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.

Ganzjahresreifen können eine Alternative sein

Als Alternative zu den klassischen Winterreifen (und Sommerreifen) kann der Ganzjahresreifen infrage kommen. Manuel Praxl vom ADAC Nordbaden: „Diese Reifen sind bei unseren Wetterverhältnissen eine echte Alternative für Autofahrende, die nicht in den Skiurlaub oder in die Berge fahren. So kann einiges an Geld gespart werden: Lagerungskosten und die Kosten für den Tausch in der Werkstatt fallen weg.“ Auch hier gilt: Der Ganzjahresreifen muss mit dem „Alpine“-Symbol versehen sein.

Lieber vier Millimeter Profiltiefe

Generell gilt bei Winterreifen: „Der Reifen darf höchstens sechs Jahre alt sein, sollte mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und frei von sichtbaren Schäden sein“, so der ADAC-Experte Praxl. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt zwar bei 1,6 Millimetern, ADAC-Tests haben jedoch gezeigt, dass ein Profil über vier Millimetern für mehr Sicherheit bei Schnee, Schneematsch und Nässe sorgt.

Großer ADAC-Test zeigt: Günstig heißt oft auch gefährlich

Erst kürzlich hat der ADAC den größten Winterreifentest in seiner Clubgeschichte durchgeführt. Insgesamt wurden 31 Reifen der Dimension 225/40 R18 untersucht – knapp die Hälfte der getesteten Reifen kann der Mobilitätsclub nicht empfehlen, elf davon fallen ganz durch. Im Test waren Reifen aller Preisklassen, besonders viele aus dem Budget-Segment, das sehr preiswerte Produkte beinhaltet. Der ADAC wollte wissen, wie gut gerade diese günstigen Reifen abschneiden. Im Ergebnis zeigt sich: Günstig heißt oft auch gefährlich.

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Würm Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
von Ortsverwaltung Würm
07.10.2025
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