
Das Oberamt Weinsberg in Württemberg wird 1926 aufgelöst
Von Klaus Heiland und Manfred Wiedmann
(Fortsetzung vom Nachrichtenblatt 11/26)
Das Oberamt Weinsberg zählte am 7. Dezember 1858 rd. 28.000 ortsangehörige und rd. 25.000 ortsanwesende Einwohner. Rund 26.000 waren lutherischer Konfession, 900 waren katholisch, 200 waren Baptisten und rd. 400 waren Juden.
Die Grundfläche des Oberamts wird in der Oberamtsbeschreibung von 1861 mit rund 226 km² angegeben. Das Oberamt war somit eines der kleinsten in Württemberg. Die Durchschnittsgröße der Oberämter betrug in Württemberg rd. 310 km².
Das Oberamt Weinsberg gehörte zu den dicht besiedeltesten Bezirken in Württemberg. Im Oberamt Weinsberg lebten rd. 6.700 Einwohner/Quadratmeile; der Durchschnitt in Württemberg betrug 4.800 Einwohner.
Die Einwohnerzahl betrug im Jahre 1900 insgesamt 23.358 und im Jahre 1910 – 23.136 Einwohner.
In der Stadt Weinsberg lebten im Jahre 1525 circa 1.200, nach dem 30-jährigen Krieg im Jahre 1650 circa 690, ab dem Jahre 1840 circa 2.000 und im Jahre 1938 circa 3.000 Einwohner.
Heute, 2026, wären nur die Kreise Heilbronn, der Hohenlohekreis und die Kreise Schwäbisch Hall und Waiblingen noch Anrainer. Alle anderen Einheiten bestehen zwischenzeitlich nicht mehr.
Alle hatten eine Verwaltung sowie ein Gericht, Gefängnis, Finanzamt und alle anderen Behörden und Einrichtungen, die heute auch ein Landkreis hat.
Die Verwaltungsreform von 1923
Bei einer Reform 1923 wurde als einziges das Oberamt Cannstatt aufgelöst. Es konnte sich nicht dem Sog der Metropole Stuttgart entziehen. Mutig geworden, unternahm die württembergische Staatsregierung einen erneuten Versuch, die zu große Zahl der Oberämter zu verringern. 23 von ihnen sollten aufgehoben werden.
Diese Zahl wurde auf 6 gesenkt und dann um eines auf 7 erhöht.
Der siebte Kandidat aber war das Oberamt Weinsberg.
Das blieb schließlich als einziges auf der Strecke. Die gescheiterte Reform führte zum Rücktritt der Regierung in Stuttgart (Kabinett von Hieber).
Total schädlich für das Oberamt Weinsberg war es gewesen, dass sich mehrere Bezirksgemeinden 1924 mit dem Wunsch um Zuteilung zu anderen Oberämtern an die Regierung gewandt hatten. Sie versprachen sich geringere Umlagen davon.
Wegen dieses unabgesprochenen Vorpreschens hatte die Regierung im Falle Weinsberg Oberwasser. Das Innenministerium führte im November 1924 eine Befragung im Oberamt Weinsberg durch.
18 Gemeinden des Oberamts Weinsberg befürworteten eine Auflösung des Oberamts, 12 waren dagegen, 4 unentschieden.
Das führte zu einer Minireform, der Weinsberg als einziges Oberamt zum Opfer fiel.
Am 1. April 1926 wurde das Oberamt Weinsberg gegen den heftigen Protest der Stadt Weinsberg und der Weinsberger Bevölkerung aufgelöst.
Auch das Oberamtsgericht und das Finanzamt Weinsberg existierte bis 1926. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Heilbronn zugeordnet.
Wegen der Dringlichkeit wurde das Gesetz bereits vor Bekanntgabe zum 1.4.1926 vollzogen.
Die Auflösung war ein konkreter Schritt im Rahmen einer breiteren Diskussion zur Änderung der Bezirkseinteilung Württembergs, die bereits schon seit 1886 andauerte.
Zunächst unternahm die württembergische Regierung 1923/1924 einen Vorstoß zur Auflösung mehrerer Oberämter (darunter Weinsberg, Blaubeuren, Brackenheim, Neresheim, Spaichingen, Sulz und Welzheim) bedingt durch eine Notverordnung im April 1924.
Diese Pläne riefen jedoch heftige Proteste hervor und führten zum Rücktritt der Regierung. Die Notverordnung wurde daraufhin zurückgenommen.
In der Folge wurde lediglich das Oberamt Weinsberg zur Auflösung bestimmt.
Das württembergische Innenministerium führte am 17. März 1925 als Gründe für die Auflösung des Oberamts Weinsberg die „von vornherein wenig glückliche Gestaltung“ des „bunt zusammengewürfelte(n) Bezirk(s)" sowie das „Missverhältnis zwischen notwendigem Aufwand und finanzieller Leistungsfähigkeit“ an.
Wir zitieren aus der Regierungsvorlage des Innenministeriums: „Die von vorneherein wenig glückliche Gestaltung des bunt zusammen gewürfelten Bezirks“ sowie „Das Missverhältnis zwischen notwendigem Aufwand und finanzieller Leistungsfähigkeit“.
Beides heute einleuchtend und sicher unstrittig.
Eine Verwaltungseinheit, deren Zentrale am äußersten Rand ihrer Fläche liegt und zudem im Einzugsbereich und Sog einer Metropole wie Heilbronn sich befindet, ist auf lange Sicht hin nicht lebensfähig.
Die Schwierigkeiten, aus dem Mainhardter Wald, den Löwensteiner Bergen oder der Hohenloher Ebene in die Oberamtsstadt zu kommen, waren einfach zu groß. Dass insbesondere noch mit den, zumindest in der Wald- und Bergregion, mit sehr geringen unzureichenden Verkehrsverbindungen zu rechnen war, ist klar.
Karl Weinbrenner (1888–1968), war von 1924 bis 1945 Bürgermeister in Weinsberg.
Er wurde Ehrenbürger der Stadt Weinsberg am 5.10.1963. Weinsberg hatte 1926 knapp 2.900 Einwohner.
Schon am 17. März 1925 beschloss das württembergische Innenministerium die Auflösung des Oberamts Weinsberg.
Die Stadt Weinsberg und ihre Bevölkerung leisteten heftigen Protest und Widerstand gegen die beschlossene Auflösung.
An der Auflösung des Oberamts Weinsberg konnte selbst eine Petition der Weinsberger Frauen nichts mehr ändern.
Eine Petition der Stadt und der Weinsberger Frauen an den Landtag mit einer Unterschriftenaktion wurde spontan initiiert. Dieser Widerstand blieb jedoch erfolglos.
Die Petition an den Landtag in Stuttgart wurde in Form eines Gedichts von Frau Frida Kächele gestaltet und dem Landtagspräsidenten vorgelegt, es lautet:
„An den hohen Landtag“ „Bitte der Weinsberger Frauen um Erhaltung der Stadt als Amtsstadt“ verfasst von Frida Kächele aus Weinsberg „Es geht durch Weinsberg eine üble Mär, Dass es bald seiner Würde entkleidet Als Amtsstadt nimmer soll genießen Ehr, Ob sich der Landtag so entscheidet, Das steht in Eurem Belieben, hohe Herren. Und würden Weinsbergs Frauen sich nicht sperren, Wenn auch gerecht die Sach würd angefasst Im ganzen Lande neu geregelt und verfasst. Der Amtsstadt Würde wenn uns würd geraubet, Blieb Weinsberg nur ein ärmlich Städtelein. Wird dieser Notschrei uns noch nicht geglaubet, Wir hämmern es in alle Herzen ein: Verfluchen wird uns Kind und Kindeskind, Wenn wir in dieser Sache träge sind, Weil die Geschäfte um das Brot betrogen sein. Ach sollen gute Bürger hilflos unterliegen, Weil wen`gen Egoisten es gefällt, Uns hinterrücks und meuchlings zu betrügen? Das hieße Menschenrechte auf den Kopf gestellt. Wir wissen, dass auch viele im Bezirk Bedauern, wenn die Amtsstadt stirbt. Weil diese Tat, zu rasch getan, den Vater Staat vorerst nichts nützen kann. (Fortsetzung im Nachrichtenblatt 13/26) |