Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Vorauszahlung für Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Mai 2026 ist die zweite Vorauszahlungsrate für Grund- und Gewerbesteuer 2026 fällig. Der fällige Betrag ist aus dem letzten Grundsteuer-/Gewerbesteuerbescheid...

Am 15. Mai 2026 ist die zweite Vorauszahlungsrate für Grund- und Gewerbesteuer 2026 fällig.

Der fällige Betrag ist aus dem letzten Grundsteuer-/Gewerbesteuerbescheid zu entnehmen.

Zahlungspflichtige, die sich der Vorteile der Bankabbuchung bedienen, erhalten zu diesem Zeitpunkt den fälligen Betrag von ihrem Konto abgebucht.

Bitte geben Sie bei der Überweisung immer das Buchungszeichen zum Beispiel bei der Grundsteuer 5.0100.XXXXXX.X an.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass sie im Falle des Verzugs gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Wir bitten daher, die Zahlungstermine zu beachten.

Erscheinung
Amtliche Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Bürgermeisteramt
08.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Michelbach an der Bilz
Kategorien
Aus den Rathäusern