Am 15.03.2025 wird die 1. Abschlagszahlung auf den Wasserzins und die Entwässerungsgebühren zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Zahlung ist aus dem Gebührenbescheid für die Vorauszahlungen 2025 vom 13.01.2025 ersichtlich.
Bei Gebührenpflichtigen mit vorhandenem SEPA-Lastschriftmandat werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin vom Konto eingezogen.
Die übrigen Gebührenzahler, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge zum Fälligkeitstermin pünktlich zu überweisen.