Am 15.12.2025 wird die 4. Abschlagszahlung auf den Wasserzins und die Entwässerungsgebühren des Jahres 2025 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Zahlung ist aus dem Vorauszahlungsbescheid 2025 vom 12.02.2025 ersichtlich.
Bei Gebührenpflichtigen mit vorhandenem SEPA-Lastschriftmandat werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin vom Konto eingezogen.
Die übrigen Gebührenzahler, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstermin pünktlich an die Gemeindekasse zu entrichten.
