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Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer 2025

Die dritte Grundsteuerrate sowie die dritte Vorauszahlungsrate auf die Gewerbesteuer sind am 15. August zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlungsraten...

Die dritte Grundsteuerrate sowie die dritte Vorauszahlungsrate auf die Gewerbesteuer sind am 15. August zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Vorauszahlungsraten richtet sich nach dem Ihnen zuletzt zugestellten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid.

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktlicheÜberweisung, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen.

Falls Sie künftig Ihre Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer oder Ihre vierteljährlichen Grundsteuerraten abbuchen lassen wollen, erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung einen Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer oder Gewerbesteuer haben, wenden Sie sich bitte an Frau Leonhardt oder Herrn Engel, 07161/953 31-14 oder finanzen@boertlingen.de.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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