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Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. August 2025 wird die dritte Vierteljahresrate der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig. Die Steuerpflichtigen werden –...

Am 15. August 2025 wird die dritte Vierteljahresrate der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Die Steuerpflichtigen werden – soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist – um pünktliche Zahlung gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge angesetzt werden müssen.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
von Gemeinde Adelberg
06.08.2025
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