Am 15. November 2025 wird die vierte Vierteljahreszahlung der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig.
Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuerpflichtigen um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.