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Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. November 2025 wird die vierte Vierteljahreszahlung der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig. Soweit keine Abbuchungsermächtigung...

Am 15. November 2025 wird die vierte Vierteljahreszahlung der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuerpflichtigen um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.

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