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Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser werden am 31.12.2025 fällig

Am 31. Dezember 2025 werden die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2025 fällig. Die Höhe können Sie dem Vorauszahlungsbescheid...

Am 31. Dezember 2025 werden die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2025 fällig. Die Höhe können Sie dem Vorauszahlungsbescheid 2025 entnehmen.

Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten, da wir bei verspätetem Eingang der Beträge Säumniszuschläge und für jede Mahnung Mahngebühren erheben müssen.

Zur Erleichterung bei der Verbuchung bitten wir, das Buchungszeichen mit anzugeben.

Einzahlungen an die Stadtkasse sind bei allen Banken und Sparkassen möglich. Soweit Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge abgebucht.

Steueramt/Stadt Bad Wimpfen

Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Stadt Bad Wimpfen
18.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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