Am 31. Dezember 2025 werden die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2025 fällig. Die Höhe können Sie dem Vorauszahlungsbescheid 2025 entnehmen.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten, da wir bei verspätetem Eingang der Beträge Säumniszuschläge und für jede Mahnung Mahngebühren erheben müssen.
Zur Erleichterung bei der Verbuchung bitten wir, das Buchungszeichen mit anzugeben.
Einzahlungen an die Stadtkasse sind bei allen Banken und Sparkassen möglich. Soweit Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge abgebucht.
Steueramt/Stadt Bad Wimpfen
