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Vorauszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren fällig

Die 1. Vorauszahlung für Wasser- und Abwassergebühren ist am 15.03.2026 zur Zahlung fällig . Für den Fall, dass Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat...
Wasser
Foto: Bildarchiv

Die 1. Vorauszahlung für Wasser- und Abwassergebühren ist am 15.03.2026 zur Zahlung fällig.

Für den Fall, dass Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, überweisen Sie den fälligen Betrag bis zum oben genannten Datum unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Münzenmaier gerne unter Tel. 9 43 45-28 oder E-Mail: s.muenzenmaier@grossbettlingen.de zur Verfügung.

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Unser Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen
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Ausgabe 11/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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