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Vorauszahlungenauf die Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Mai 2026 wird die zweite Vierteljahresrate der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig. Die Steuerpflichtigen werden – soweit...

Am 15. Mai 2026 wird die zweite Vierteljahresrate der Vorauszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Die Steuerpflichtigen werden – soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist – um pünktliche Zahlung gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge

angesetzt werden müssen.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
von Gemeinde Adelberg
12.05.2026
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