E-Ladepark Erlenwiesen
E.ON Drive Infrastructure GmbH hat einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung eines Ladeparks für Elektrofahrzeuge auf Teilen der Park+Ride Platz an der B3/Autobahnanschlussstelle Karlsruhe Süd BAB5. Vorgesehen sind zwölf überdachte Ladesäulen, eine Trafostation und ein Sanitärgebäude, dafür braucht im südlichen Teil der Park+Ride Anlage 15 Stellplätze.
Das Unternehmen wird einen mit der Stadt abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten ausarbeiten und sich zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag verpflichten.
VorderesAlbtal
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Pforzheimer Straße 112 ist Ende Oktober in Kraft getreten. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen wird derzeit gebaut. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vorderes Albtal“ erfolgt die Anpassung der textlichen Festsetzung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke auf den anderen Grundstücken des Geltungsbereiches. Vorberatend gab der Ausschuss die Empfehlung, die Satzung zu beschließen.
Hermann-Löns-WegWest
Die Anregungen während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger zum Bebauungsplan Hermann-Löns-Weg West ehemaliges Stahl-Areal führen zu Änderungen und Ergänzungen bei der Planzeichnung u.a. Verbreiterung des Albgrüns, Entfallen der Bestandssicherung des südlichen Gebäudes im Gebiet MU2 sowie im Textteil u.a. Zulässigkeit von Gewerbebetrieben bis zu 25 Prozent im Sondergebiet Parken/Gewerbe, Regelung zur Beleuchtung auf privaten Bauflächen. Durch die Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Wegen neuer Inhalte des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung bedarf es einer Überarbeitung der Hauptsatzung. Die Beschleunigung des Wohnungsbaus, der Bauturbo, trat im Oktober 2025 in Kraft, die Kommune entscheidet selbst wie die Regelungen genutzt werden. Der Ältestenrat trägt die Gemeindeordnungs-Novelle vollumfänglich mit.
Die Änderung sieht vor, die Zustimmung für Vorhaben im Innenbereich auf den Oberbürgermeister zu übertragen, der Gemeinderat kann nach bestimmtem Quorum die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) herstellen. Die Zustimmung zu Vorhaben im Außenbereich wird auf den AUT übertragen. Ziel ist es, das schnelle Reagieren der Verwaltung in Sachen Bauturbo sicherzustellen.