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Dies und das

Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Technik

Bebauungsplanentwurf Östliche Gehrnstraße Im November 2022 ging beim Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage ein, die für einen rund 1,65 Hektar großes...

Bebauungsplanentwurf Östliche Gehrnstraße

Im November 2022 ging beim Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage ein, die für einen rund 1,65 Hektar großes Geltungsbereich zwischen der Gehrnstraße im Norden, der Rheinstraße im Westen, der Bulacher Straße im Osten und einem Fußweg im Süden eine Neubebauung vorsieht. Die Planung entspricht nicht den städtebaulichen Absichten der Stadt für diesen Bereich, der aktuell mit einem nicht qualifizierten Bebauungsplan vom Anfang der 1960er Jahre überplant ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplans war erforderlich, damit dort die städtebaulichen Rahmenbedingungen formuliert werden konnten. Im Dezember 2022 erfolgte die Neuaufstellung des Bebauungsplans Östliche Gehrnstraße, im Februar 2024 wurde für das Plangebiet eine Veränderungssperre beschlossen. Eine Veränderungssperre ist im Bauplanungsrecht ein wichtiges Instrument, um die Umsetzung von städtebaulichen Zielen zu sichern und ungewollte Entwicklungen während der Planungsphase zu verhindern.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat 2023 stattgefunden. Basis für den Bebauungsplan, dessen Entwurf der Ausschuss in Vorberatung einstimmig positiv beschied, ist ein Konzept des Büros Petri Stadtplanung vom Mai dieses Jahres, das Lars Petri im Ausschuss vorstellte. Er betonte, dass der Entwurf für die frühzeitige Beteiligung noch wenig konkret sei.

Der Entwurf sieht vier Mehrfamilienhäuser im östlichen Bauabschnitt der Gehrstraße mit je drei Vollgeschossen vor sowie eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe im westlichen Abschnitt. Wegen der Nähe des großen Produktionsgebäudes können vier Vollgeschosse realisiert werden. In den geplanten Gebäuden sind bis zu 60 Wohneinheiten umsetzbar. Die ehemalige Fabrikantenvilla an der Rheinstraße bildet ein städtebauliches Merkzeichen und wird in das Konzept integriert. Im Grünbereich bei der Villa könnte dann auch ein Quartiersplatz entstehen nebst einem Spielplatz. Wichtig ist der überwiegende Erhalt des Gehölzbestands im Bereich der Villa zur Ausbildung eines Grünzugs. Die Wegeverbindung zwischen den beiden Hauptstraßen bleibt ebenso erhalten, die Gehrnstaße selbst würde mit Gehwegen, Parkplätzen und Grünbereichen versehen. Infrastruktur ist bereits vorhanden, die Entwässerung der Straße erfolgt in grüne Mulden sowie über die jeweiligen (privaten) Grundstücke. Auch Arten- und Schallschutzbelange wurden im Entwurf berücksichtigt.

Bei den Stellungnahmen und Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung gingen Hinweise ein, beispielsweise in Sachen Hochwasserschutz oder Artenschutz, die im Entwurf berücksichtigt wurden. So kann beispielsweise das östlichste Wohngebäude erst dann gebaut werden, wenn der Hochwasserschutz im Albtal realisiert ist.

Stimmt auch der Gemeinderat dem Entwurf zu, wird dieser Grundlage für das weitere Verfahren.

Bebauungsplanentwurf Schleifweg/Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen West

Das Baugebiet am Nordrand der Stadt umfasst rund 7,7 Hektar, 6,3 Hektar davon entfallen auf den zweiten Teilbereich ‚Gewerbe + Wohnen West‘. Die Aufteilung des Gesamtgebiets in die Teilbereiche ‚Kita + Wohnen Ost‘ sowie ‚Gewerbe + Wohnen West‘ war vom Gemeinderat im Frühjahr 2023 beschlossen worden, der Teilbereich 1 wurde im Sommer 2024 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist rechtskräftig. Hintergrund für den Beschluss: Der Bebauungsplan für den Teilbereich 1 war mit Blick auf den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen schneller zu realisieren, „der Kindergarten ist aktuell noch nicht notwendig“, so OB Johannes Arnold, daher liegt dieses Vorhaben aktuell auf Eis.

Parallel dazu wurde der Teilbereich 2 weiterentwickelt, dabei ging es um ein treibhausgasneutrales Energiekonzept und die Anpassung der Erschließungs- und Freianlagenplanung. In Ettlingen herrscht weiter Bedarf an Wohnraum, so sieht die Planung für den Teilbereich 2 weitere Wohnnutzung im mittleren und östlichen Teil vor, außerdem aber auch gemischte und gewerbliche Nutzungen im westlichen Teil des Planungsgebiets. Außerdem ist ein Quartiersparkhaus vorgesehen, somit ist die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Schleifweg/Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen West‘ zwingend erforderlich.

Die stellvertretende Leiterin des Planungsamts, Anna Eiden, stellte die Weiterentwicklung des städtebaulichen Rahmenplans im Ausschuss vor, der einstimmig sein Plazet gab. Zu den Anpassungen zählen die bedarfsgerechte Darstellung des Quartierparkhauses, die Verortung der Technikzentrale im nordwestlichen Zipfel des Gebietes, die Anordnung der Endhaltestelle für die Buslinie und anderes mehr.

Stimmt auch der Gemeinderat dem Entwurf zu, den der Ausschuss einstimmig billigte, dann folgen die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, voraussichtlich vom 19. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026. Der Entwurf inklusive aller erforderlichen Gutachten wird Grundlage für das weitere Verfahren.

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 49/2025
von Stadt Ettlingen
02.12.2025
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