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Vorberatungen im Verwaltungsausschuss

Elternbeiträge Kinderbetreuung und sozialverträgliche Neuregelung Die Stadt plant, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten...

Elternbeiträge Kinderbetreuung und sozialverträgliche Neuregelung

Die Stadt plant, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und für die Schulkindbetreuung anzuheben. Im Verwaltungsausschuss wurde nicht nur über die Erhöhung, sondern auch über ein neues Gebührenmodell diskutiert. Sebastian Becker, Leiter des Amts für Bildung, Jugend, Familie und Senioren, stellte die Tagesordnungspunkte gebündelt vor. Nach den Gremienabstimmungen im Juni/Juli werden die Eltern informiert, die neuen Regelungen treten ab 1. September 2026 in Kraft.

Kindertagesstätten

2023 wurden die Elternbeiträge um 4 bis 5 Prozent erhöht, zum 1. September 2026 ist eine Erhöhung um 7,3 Prozent vorgesehen, entsprechend der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände. Die Kiga-Träger haben im April zugestimmt. Die frühkindliche Betreuung wird von Bund, Land, kommunen, Kirchen, freien Trägern und durch Elternbeiträge finanziert, Städte- und Gemeindetag sowie Kirchen geben regelmäßig Empfehlungen zur Beitragsanpassung, achten aber auch auf die Belastung der privaten Haushalte. Die Beteiligung der Eltern soll jedoch kostendeckend sein. In den vergangenen Jahren wurde auf eine Erhöhung verzichtet, da die Stadt die Verhandlungsergebnisse zur Neufinanzierung der Einrichtungen abwarten wollte (die Redaktion berichtete). Beispiel: im städtischen Kiga Wurzelzwerge steigt der Beitrag z.B. für die verlängerten Öffnungszeiten von 154 auf 165 Euro. Die Ganztagesbeiträge variieren je nach Betreuungsdauer. Inzwischen, so Becker, gibt es weitere Empfehlungen für Erhöhungen 26 und 27. Der Ausschuss stimmte mehrheitlich zu.

Schulkindbetreuung

Hier gab es seit über zehn Jahren keine Anpassung. Zum September ist eine Anhebung um 7,3 Prozent geplant. Gründe sind die allgemeine sowie die tarifliche Kostensteigerung, wobei die Tariferhöhungen schon ab 1. April greifen, die Mehreinnahmen aber erst ab 1. September zu erwarten sind. Hier zeigt sich: Kontinuierliche Gebührenfortschreibung ist sinnvoll.

Zudem soll das Staffelmodell nach Einkommensgrenzen durch eine reine Mehrkindermäßigung ersetzt werden, siehe „Prüfauftrag …“.

Beispiel: bei der verlässlichen Grundschule steigen die Beiträge je nach Betreuungsdauer um 1 (Ferien) bis 5 Euro/Monat, im Hort zwischen 2 (Ferien) und 13 Euro/Monat und bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung zwischen 2 (Ferien) und 11 Euro. Anzumerken ist, dass es in Ettlingen vergleichsweise viele frei wählbare Betreuungsmodelle mit umfassendem Zeitrahmen gibt.

Prüfauftrag für sozialverträgliche Neuregelung der Elternbeiträge

Der Prüfauftrag für eine einkommensabhängige Gebührenregelung wurde in den Haushaltsplanberatungen im Februar gestellt, nun liegt der Entwurf vor.

Elternbeiträge sind wesentlicher Bestandteil der kommunalen Finanzstruktur und haben sozial- und familienpolitische Steuerungsfunktion. Zugleich steigen die Betriebskosten, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich, Eltern erwarten faire, transparente Beiträge. Die Neuregelung soll ein ausgewogenes, sozial gerechtes und verwaltungspraktikables System schaffen, das den städtischen Haushalt nicht zusätzlich belastet.

Die Verwaltung schlägt für beide Betreuungsbereiche ein transparentes Gesamtmodell mit festen einheitlichen Geschwisterermäßigungen vor: Je nach Betreuungsmodell reduziert sich das Elternentgelt bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Betreuung für ein zweites Kind um ein Drittel, für ein drittes Kind um zwei Drittel. Alle weiteren Kinder sind elterngeldfrei.

Stimmt auch der Gemeinderat zu, entfällt die bisherige einkommensabhängige Berechnung im schulischen Bereich. Personen mit Leistungen wie Arbeitslosengeld oder der Sozialhilfe erhalten Unterstützung durch das Landratsamt, die soziale Ausgleichskomponente ist somit sichergestellt. Das neue Modell biete Vorteile für Akzeptanz, Planungssicherheit und Verwaltungsaufwand. Soziale Aspekte können weiterhin gezielt und bedarfsgerecht berücksichtigt werden. Ermäßigungs- und Nachweisregelungen werden für beide Betreuungsbereiche, vorschulisch und schulisch, einheitlich geregelt und sind auch für Familien und Einrichtungen transparent und planbar.

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 22/2026
von Stadt Ettlingen
26.05.2026
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