Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsgesetzes durch den Landtag Baden-Württemberg im Jahre 2009 und der vierjährigen Verlängerung der Übergangsfrist nach der Landtagswahl 2011, waren alle Städte und Gemeinden verpflichtet, spätestens zum 01.01.2020 einen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zu erstellen. Für das Haushaltsjahr 2020 hat die Gemeinde Forst erstmals einen Haushalt nach den Grundzügen des NKHR aufgestellt.
Durch diese Umstellung hat mit dem Haushaltsjahr 2020 eine neue Ära in der Gemeinde Forst begonnen. Die bisherige Haushaltsführung in der Kameralistik wurde durch das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) abgelöst. Der bisherige Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wurde durch den Ergebnis- und Finanzhaushalt abgelöst, wobei im Ergebnishaushalt die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (Ressourcenverbrauch) und im Finanzhaushalt die Ein- und Auszahlungen (Geldfluss) sowie die Investitionstätigkeiten abgebildet werden.
Der doppische Haushaltsplan kann mit den bisherigen kameralistischen Haushaltsplänen der Vergangenheit nicht verglichen werden. Beide Buchungssysteme basieren auf komplett unterschiedlicher Systematiken.
Aufgrund der Umstellung auf die Doppik konnten auch einige Arbeitsschritte nicht in der gewohnten zeitlichen Abfolge getätigt werden. Vor allem im Bereich der Abschreibungen muss zunächst das gesamte Vermögen der Gemeinde bewertet werden. Das Ergebnis dieser Bewertung findet dann Eingang in die Eröffnungsbilanz, das zweite, mit der Umstellung auf die Doppik, verbundene Großprojekt. Vor Abschluss dieser Arbeiten können die Abschreibungen nicht verbindlich berechnet und die Jahresrechnungen 2020 ff nicht endgültig aufgestellt und einer Beschlussfassung zugeführt werden. Die nachfolgend getätigten Aussagen für die Jahre 2023 und 2024 sind daher nur vorläufig und noch nicht endgültig festgesetzt.
Auch die Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 war, wie in den Vorjahren, wieder mit einigen Hürden und Unwägbarkeiten verbunden, da die Entwicklungen in verschiedenen Krisengebieten, aber auch auf bundespolitischer Ebene, ihre Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen hatten. Vor allem die Entwicklungen bei den Energiekosten und die Dauer der Fortführung der staatlichen Entlastungsmaßnahmen waren lange in der Diskussion und ungewiss. Aber wie in den Vorjahren setzt sich auch in 2023 die Tendenz fort, dass das vorläufige Jahresergebnis, das sich nach aktuellem Stand ergibt, weitaus positiver ist, als es nach den Planzahlen im Haushaltsplan zu erwarten war. Der Haushaltsplan 2023 hat im Gesamtergebnis ein Defizit von 2.053.800,00 Euro ausgewiesen, resultierend aus den veranschlagten Erträgen von 21.172.700,00 Euro und Aufwendungen von 23.226.500,00 Euro. Auch hier lässt die derzeitige Berechnung erfreulicherweise ein weitaus besseres vorläufiges Ergebnis erwarten als kalkuliert. Das vorläufige Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 1.099.730,77 Euro ab, das sich aus den vorläufigen Erträgen von 22.591.628,65 Euro und vorläufigen Aufwendungen von 21.491.897,88 Euro ergibt. Die Abschreibungen sind mit den Planzahlen in Höhe von 1.644.200,00 Euro bereits mit einberechnet. Das Ziel der Doppik, die Erwirtschaftung der Abschreibungen, wäre bei diesem Ergebnis erreicht und übertroffen. Gleichzeitig könnte der Überschuss zur Deckung noch eventuell vorhandener Defizite der Vorjahre oder als Rücklage zum Ausgleich eventuell künftig entstehender Defizite verwendet werden. Zu berücksichtigen gilt allerdings, dass das Haushaltsjahr 2023 buchungstechnisch im Ergebnishaushalt, der wie eingangs erwähnt die Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres abbildet, noch nicht endgültig abgeschlossen ist und das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt. Noch ausstehende Restbuchungen können noch zu Veränderungen im vorläufigen positiven Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes führen.
Aufgrund der Verbesserungen des Rechnungsergebnisses im Ergebnishaushalt und Abweichungen und Verbesserungen im Finanzhaushalt konnte auch das Ergebnis im Finanzhaushalt verbessert werden. So beträgt die Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln vorläufig rund 2.227.067,15 Euro
Die Liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2023 10.767.852,09 Euro.
Entwicklung der Schulden:
Schuldenstand 31.12.2022 1.912.049,00 €
Darlehensaufnahmen 2023 0,00 €
Tilgung 2023 68.646,96 €
Schuldenstand 31.12.2023 1.843.402,04 €
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Auch in 2024 standen die Vorzeichen, die die Haushaltsplanung betreffen, eher ungünstig und es war teilweise schwierig, klare Prognosen und Tendenzen vorherzusagen. Die Entwicklung in verschiedenen Krisengebieten, aber auch die innenpolitischen Vorzeichen der Ampelkoalition, gestalteten die Haushaltsplanungen eher als schwierig. Vor allem die Entwicklungen bei den Energiekosten und die Dauer der Fortführung der staatlichen Entlastungsmaßnahmen waren lange in der Diskussion und ungewiss. Aber wie in den Vorjahren setzt sich auch in 2024 die Tendenz fort, dass das vorläufige Jahresergebnis, das sich nach aktuellem Stand ergibt, weitaus positiver ist, als es nach den Planzahlen im Haushaltsplan zu erwarten war. Der Haushaltsplan 2024 hat im Gesamtergebnis ein Defizit von 2.876.900,00 Euro ausgewiesen, resultierend aus den veranschlagten Erträgen von 23.241.300,00 Euro und Aufwendungen von 26.118.200,00 Euro. Auch hier lässt die derzeitige Berechnung erfreulicherweise ein weitaus besseres vorläufiges Ergebnis erwarten als kalkuliert. Das vorläufige Ergebnis schließt mit einem Defizit von 69.584,84 Euro ab, das sich aus den vorläufigen Erträgen von 23.102.827,89 Euro und vorläufigen Aufwendungen von 23.172.412,73 Euro ergibt. Die Abschreibungen sind mit den Planzahlen in Höhe von 1.628.800,00 Euro bereits mit einberechnet. Das Ziel der Doppik, die Erwirtschaftung der Abschreibungen, wäre bei diesem Ergebnis leider nicht ganz erreicht. Allerdings könnte das Defizit derzeit noch aus Rücklagen der positiven Jahresergebnisse der Vorjahre gedeckt werden
Zu berücksichtigen gilt allerdings, dass das Haushaltsjahr 2024 buchungstechnisch im Ergebnishaushalt, der wie eingangs erwähnt die Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres abbildet, noch nicht abgeschlossen ist und das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt. Denn alle im Jahre 2025 eingehende Rechnungen, die noch das Haushaltsjahr 2024 betreffen, müssen im Ergebnishaushalt auch noch in 2024 verbucht und abgebildet werden. Dies verändert natürlich dieses vorläufig positive Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt. Im Finanzhaushalt werden diese Rechnungen dagegen, da der Geldfluss in 2025 stattfindet, im Finanzhaushalt 2025 abgebildet.
Insgesamt kam es zu folgenden vorläufigen Veränderungen auf der Ertragsseite: Mehreinnahmen bei den Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von rund 852.900,00 Euro, vor allem aufgrund gestiegener Gewerbesteuereinnahmen. Dagegen kam es bei den Zuweisungen u. Zuwendungen zu Mindereinnahmen von rund 262.500,00 Euro. Vor allem bei den Schlüsselzuweisungen gingen rund 152.600,00 Euro weniger ein als geplant. Auch bei den Entgelten für öffentliche Leistungen und Einrichtungen kam es zu Mindereinnahmen von rund 319.000,00 Euro, vor allem im Bereich der Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten (z. B. Freizeitpark Heidesee als Badestelle). Damit ergibt sich ein Gesamtergebnis der ordentlichen Erträge von 23.102.827,89 Euro, was einer Verschlechterung gegenüber dem Planansatz um rund 140.000,00 Euro entspricht.
Auf der Aufwandsseite kam es zu folgenden vorläufigen Veränderungen: Bei den Personalaufwendungen kam es zu Minderaufwendungen (rund 850.000,00 Euro), genau wie bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rund 1.551.000,00 Euro), vor allem im Bereich der Unterhaltungskosten für die Grundstücke und bauliche Anlagen, für das sonstige unbewegliche Vermögen, beim Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, beim Strom (Jahresabrechnungen lagen bei Aufstellung der Zahlen aber noch nicht vor) und bei den Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen. Zu geringen Mehrausgaben kam es bei der Haltung von Fahrzeugen und bei den Kosten für das Essen. Auch bei den Transferaufwendungen kam es zu Minderausgaben, wobei aber auch noch nicht alle Jahresabrechnungen (z. B. Abwasserbereich) vorliegen. Damit ergab sich ein Gesamtergebnis der ordentlichen Aufwendungen von 23.172.412,73 Euro, was einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz um rund 2.945.787,00 Euro entspricht.
Abschließend muss nochmals ausdrücklich erwähnt werden, dass es sich hierbei um vorläufige Zahlen handelt, da noch eine Vielzahl von Buchungen zu tätigen sind und sich alle Angaben somit noch verändern werden. Es gibt lediglich eine Tendenz an.
Aufgrund der Verbesserungen des Rechnungsergebnisses im Ergebnishaushalt und Abweichungen und Verbesserungen im Finanzhaushalt konnte auch das Ergebnis im Finanzhaushalt verbessert werden. So beträgt die Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln vorläufig rund 1.512.629,50 Euro
Die Liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2024 12.005.919,55 Euro.
Bei diesen Zahlen sind auch die Festgeldanlagen in Höhe von 7.000.000,00 Euro berücksichtigt, die drei Monate, bzw. 6 Monate gebunden sind und daher rechtlich nicht den liquiden Mitteln zuzuordnen sind. Sie weichen daher auch von den Zahlen der Anlage „Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität“ ab, da die Festgeldanlagen in dieser Anlage bei den Zahlen keine Berücksichtigung finden, da sie rechtlich nicht den Liquiden Mitteln zuzuordnen sind.
Entwicklung der Schulden:
Schuldenstand 31.12.2023 1.843.402,04 €
Darlehensaufnahmen 2024 0,00 €
Tilgung 2024 68.829,70 €
Schuldenstand 31.12.2024 1.774.572,34 €
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Auch die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 war wieder mit einigen Unwägbarkeiten verbunden, die aber in diesem Jahr interner Art waren. So hat sich die Aufstellung des Haushaltsplanes aufgrund längerer Erkrankung des Kämmerers um Wochen verzögert, während man mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen, die auch nicht besser waren als in den Vorjahren, schon besser umzugehen wusste. Viele Zahlen und Angaben, die jedoch allesamt Auswirkungen auf das Gesamtergebnis haben, lagen wiederum erst relativ spät vor, konnten aber teilweise aufgrund der verspäteten Haushaltsplanungen dennoch Berücksichtigung finden.
Allgemein betrachtet steht es eher schlecht um die kommunalen Haushalte und die Schuldenberge werden eher ansteigen. Laut den kommunalen Dachverbänden wird es nur den wenigsten Verwaltungen gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Die Ergebnisse der Steuerschätzungen und eine Umfrage des Städtetages zeigen eine eher dramatische Entwicklung auf und „die Kommunen müssen sich ehrlich machen, was noch umgesetzt werden kann und was nicht“. Laut nicht repräsentativer Umfrage planen 87 % der teilnehmenden Städte im Haushalt 2025 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis. Die Schere klafft weiter auseinander und die Einnahmen sinken, während die Ausgaben rasant steigen. Strukturell steigenden Kosten stehen real sinkende Steuereinnahmen gegenüber. Die Kommunen werden von den wachsenden Aufgaben und den steigenden Ausgaben mehr und mehr erdrückt. So tragen die Kommunen insgesamt 25 % des öffentlichen Haushalts, erhalten dafür aber als Gegenleistung nur 14 % der Steuereinnahmen.
Insgesamt steht Deutschland am Scheideweg und vor zahlreichen anspruchsvollen Aufgaben. Die Städte und Gemeinden geraten hier immer stärker unter Druck und tragen die Folgen politischer Entscheidungen, oft ohne ausreichende Ressourcen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat hier ein Perspektivenpapier vorgelegt, in dem die Kommunen eine Kehrtwende fordern.
Viele Städte und Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Während Bund und Länder politische Maßnahmen beschließen, müssen die Kommunen sie vor Ort umsetzen – häufig ohne ausreichende finanzielle Mittel. Die Folge: strukturelle Haushaltsdefizite, Investitionsstaus und eine wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Besonders alarmierend ist, dass zentrale Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Digitalisierung und Infrastruktur nicht hinreichend finanziert sind.
Daher braucht es eine Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Insbesondere fordern die Städte und Gemeinden eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, damit sie wieder in der Lage sind, dringend notwendige Investitionen zu tätigen. Zudem muss das Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz aufgenommen werden – denn wer Aufgaben überträgt, muss auch für eine gesicherte Finanzierung sorgen.
Eine Entwicklung, die sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Forst übertragen lässt. Auch hier lassen sich drastische Ausgabesteigerungen auf Positionen erkennen, auf die die Gemeinde überhaupt keinen Einfluss hat und die getätigt werden müssen, ohne dass es hierfür eine adäquate Refinanzierung gibt. All diese negativen Vorzeichen verstärken sich strukturell in Forst noch erheblich, da die Gemeinde weiterhin eine breite Palette an zusätzlichen freiwilligen Angeboten anbietet, die sich alle als kostenintensiv und zuschussbedürftig erweisen. Hier müssen in Zukunft richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden, was wir uns als Gemeinde, aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen, noch leisten können, bzw. wie wir es finanzieren.
Ein großer Posten, der auch immer wieder Anlass zur Diskussion gibt, so auch wieder in diesem Jahr, sind die Personalkosten. Im Rechnungsergebnis 2023 schlugen diese mit 5.578.592,74 Euro zu Buche. Gegenüber dem Planansatz 2024 mit 7.024.400,00 Euro sind sie in 2025 um 410.500,00 Euro auf 7.434.900,00 Euro gestiegen. Auch dies ein Abbild des großen Angebots, das die Gemeinde an Freiwilligkeitsleistungen anbietet, aber auch der gestiegenen Anforderungen und komplexeren Aufgabenstellungen, die in der täglichen Verwaltungsarbeit zu leisten sind. Als eine der wenigsten Gemeinden betreibt die Gemeinde Forst zwei Kindergärten in eigener Regie. Hier ist nicht nur im Kindergarten selbst, sondern auch in der Verwaltung ein entsprechender Personalkörper vorzuhalten, der eine rechtliche einwandfreie Aufgabenerledigung gewährleistet. Selbst bei Vollbesetzung sind die gestellten Anforderungen kaum noch zu bewältigen, kommen dann noch Ausfälle aufgrund von Erkrankungen dazu, ist es unmöglich, das von oben nach unten delegierte Aufgabenspektrum nur annähernd erfüllen zu können. Dies ist nur ein Beispiel, weshalb die Personalkosten im nüchternen Vergleich mit anderen Gemeinden ein höheres Level haben. Da den Gemeinden, wie bereits eingangs erwähnt, ständig neue Aufgaben zuwachsen, aktuell sei hier nur die Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich zu erwähnen, wird man auch nicht umhinkommen, auch künftig weiteres Personal einzustellen, um alles bewerkstelligen zu können. Ein finanzieller Ausgleich an diesen Personalkosten seitens Bund oder Land ist derzeit nicht in Sicht. Von daher werden die Personalkosten weiter ansteigen, ohne dass ein Ausgleich erfolgt und das Defizit wird sich in diesem Bereich weiter vergrößern.
Kaum ein Bereich ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes so entscheidend wie die Bildung. Doch anstatt für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung zu sorgen, überträgt der Bund immer neue Aufgaben an die Kommunen – ohne entsprechende Mittel bereitzustellen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist das beste Beispiel für diese Fehlsteuerung: Weder sind genügend Plätze vorhanden, noch gibt es ausreichend Personal und Finanzmittel, um das Angebot flächendeckend sicherzustellen. Daher fordern die Kommunen eine strukturelle Förderung der frühkindlichen Bildung und eine realistische Umsetzung der Ganztagsbetreuung mit einem gemeinsamen Pakt für eine bessere Ganztagsbetreuung anstatt des Rechtsanspruchs. Zudem ist ein neuer Digitalpakt notwendig, der nicht nur einmalige Investitionen in Technik vorsieht, sondern auch die dauerhafte Wartung und den Support sicherstellt.
So sind auch im Haushaltsplan 2025 neue Stellen eingeplant, die insgesamt mit rund 300.000,00 Euro zu Buche schlagen. Auch die Tarifsteigerungen und Höhergruppierungen führen zu Personalkostensteigerungen.
Im Haushaltsvollzug werden aber, wie in den Vorjahren auch, sicherlich wieder Einsparungen erzielt, da die Kalkulation der Personalkosten immer von einer „Vollbeschäftigung“ ausgeht, d. h. alle Stellen sind das ganze Jahr besetzt. Die Realität sieht natürlich aufgrund von Weggängen, Kündigungen, längeren Krankheitsausfällen, Ruhestand anders aus, da dies immer zu unbesetzten Stellen führt und es nicht immer gelingt, diese nahtlos zu besetzen. Bei der Kalkulation der Personalkosten kann dies aber natürlich nicht berücksichtigt werden, da nicht abzusehen ist, in welchem Umfang und vor allem auch in welchen Bereichen es zu Einsparungen kommen wird. Dies würde dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und der richtigen Kalkulation der Haushaltsansätze nicht gerecht werden.
Am 24.01.2025 wurde der erste Entwurf des Haushaltsplanes 2025 veröffentlicht und auch auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Zuvor hatte bereits eine interne Verwaltungssitzung mit erheblichen Kürzungen stattgefunden. In einer Verwaltungsausschusssitzung wurde der Entwurf vorberaten und im Nachgang dieser Sitzung noch Ergänzungen und Veränderungen eingearbeitet, sodass der Haushalt, so wie er jetzt erstellt wurde, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt mit einem ordentlichen Ergebnis von -3.457.850,00 Euro ab, resultierend aus den ordentlichen Erträgen von 23.539.500,00 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 26.997.350,00 Euro. Das Ziel der Doppik, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, in dem die Erwirtschaftung der Abschreibungen gewährleistet ist, wird bei Weitem nicht erreicht. Dies bedeutet, dass wir aktuell auf Kosten künftiger Generationen leben. Sicherlich ein Ergebnis, das so keinesfalls zufriedenstellend ist, allerdings lässt sich bei genauer Betrachtungsweise feststellen, dass viele Ausgabeposten aufgrund aktueller tatsächlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen vorgegeben sind und keinen Spielraum lassen:
Insgesamt betrachtet haben die ordentlichen Erträge prozentual (+1,28 %) weitaus weniger zugenommen, als die ordentlichen Aufwendungen (+ 3,37 %). So sinken z. B. die Schlüsselzuweisungen, einer der größten Einnahmeposten der Gemeinde, um 35.100,00 Euro auf 5.078.300,00 Euro. Nüchtern betrachtet zwar „nur“ 35.100,00 Euro aber insgesamt sollte dieser Posten eher steigen (Steigerung von 2023 nach 2024: 678.100,00 Euro). Glücklicherweise steigt der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 249.100,00 Euro auf 6.224.000,00 Euro, nachdem er allerdings im Vorjahr genau um diesen Wert gesunken war. Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit 3,8 Millionen Euro ähnlich positiv kalkuliert wie im Vorjahr, wobei sich diese in der Vergangenheit auch immer positiv entwickelt haben (2024: 4.806.000,00 Euro), wohl wissend, dass sich dies auch als Eigentor erweisen kann, da die Entwicklungen bei der Gewerbesteuer nur sehr schwer, wenn überhaupt vorausgesagt werden können. Bleibt zu hoffen, dass sich das Forster mittelständische Gewerbe weiterhin so standfest und unbeeindruckt von den bundes- und weltpolitischen Ereignissen zeigt, wie in der Vergangenheit. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geht aufgrund des rückläufigen Konsumverhaltens um 85.100,00 Euro auf 419.000,00 Euro zurück.
Auch die Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land gehen um rund 60.000,00 Euro zurück, vor allem aufgrund niedrigerer Zuweisungen im Bereich der Kindergärten, aufgrund schwächerer Belegung zum Stichtag. Glücklicherweise zeigt sich der Finanzmarkt noch entspannt, sodass nicht, wie in 2022/23, ein Verwahrentgelt als Strafzins für vorhandene Gelder auf dem Girokonto eingeplant werden muss. Weiterhin können für Tagesgeld- und Festgeldanlagen aus den liquiden Mitteln Zinseinnahmen veranschlagt werden, wobei sich diese allerdings aktuell wieder rückläufig entwickeln. Insgesamt sind hierfür 260.000,00 Euro eingeplant. Hinzu kommt noch eine Dividende in Höhe von rund 90.000,00 Euro für die Beteiligung an EnBW vernetzt. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und hier vor allem die Unterhaltungskosten für Grundstücke, bauliche Anlagen und das sonstige unbewegliche Vermögen, also sämtliche kommunalen Gebäude, Einrichtungen und Infrastruktur schlagen mit rund 1.600.000,00 Euro (rund 400.000,00 Euro mehr als im Vorjahr) immer noch mit einem relativ großen Batzen zu Buche. Vor allem in diesem Bereich hat die Verwaltung in einer internen Streichrunde erhebliche Einsparungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich allerdings weniger um Einsparungen, als eher um Verschiebung dringend erforderlicher Sanierungsarbeiten in die Folgejahre. Auch dies ist ein Ausdruck, dass der Bestand an kommunalen Gebäuden und Einrichtungen, im Vergleich mit anderen Gemeinden, auf einem sehr hohen Niveau ist. Dieser hohe Bestand an kommunalen Mietwohnungen, zwei kommunale Kindergärten, einer Bücherei, Waldseehalle mit Alex Huber Forum, Sportanlagen, Freizeitpark Heidesee u. a. erfordern, neben dem eingangs bereits erwähnten hohen Personalbedarf auch hohe Unterhaltungskosten, um diese Einrichtungen zumindest in einem annehmbaren, betriebsbereiten Zustand zu erhalten. Hier zeigen sich dann auch wieder die tatsächlichen Rahmenbedingungen, die für die Aufstellung des Haushaltsplanes vorgegeben sind und sich auch finanziell im Haushalt widerspiegeln. Die weiterhin hohen Gas- und Strompreise wirken sich, auch aufgrund des hohen Gebäudebestands, natürlich erheblich auf den Haushalt 2025 der Gemeinde Forst aus.
Bei den Aufwendungen für sonstige Sach- u. Dienstleistungen (d.h. Leistungen, die die Gemeinde über Fremdfirmen einkauft) lässt sich ein Rückgang von rund 370.000,00 Euro gegenüber 2024 verzeichnen. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der Betrieb des Heidesees als Badestelle organisiert wird und somit keine Fremdfirma beauftragt werden muss, die für einen ordnungsgemäßen Badebetrieb sorgt.
Vor allem der Heidesee gab und gibt auch Anlass zu vielfältigen Diskussionen. Wie im letzten Jahr soll er wiederum als Badestelle betrieben, d.h. kein Sicherheitspersonal ist vor Ort, es werden aber auch keine Eintrittsgelder erhoben. Da aber dennoch ein gewisser Standard gewahrt und eine Beaufsichtigung gewährleistet sein soll, muss dennoch Personal vorgehalten werden. Hierfür müssen allerdings dann auch Einnahmen generiert werden. Aus diesem Grunde wurde ein Parkraumkonzept entwickelt, sodass ab Juli für das Parken auf dem Heideseeparkplatz ein Entgelt anfällt. Entsprechende Mittel sind für dieses Konzept mit Kennzeichenerkennung der Kfz im Haushalt eingeplant. Auch im Bereich der Bauverwaltung sollen auf dem Sektor „Städteplanung und Vermessung“ in 2025 eine Vielzahl von Projekten unter Mitwirkung von Fremdfirmen (u. a. Ingenieurbüros) umgesetzt, bzw. weitergeführt werden. Eine erhebliche Kostensteigerung und damit im Wesentlichen auch mitverantwortlich für das negative Ergebnis sind die Steigerungen im Bereich der Transferaufwendungen (Zuweisungen an Dritte) in Höhe von 839.000,00 Euro. Auch hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss, die einzuplanenden Gelder sind vorgegeben. Kostensteigerungen sind z. B. bei den Leistungen an die Kath. Verrechnungsstelle für den Betriebskostenzuschuss der Kindertagesstätten Franziskus und Ulrika in Höhe von 150.000,00 Euro eingetreten. Der größte Posten stellt hier aber eindeutig die Kreisumlage dar, da im Kreistag die Erhöhung des Hebesatzes von 27,5 % auf 32 % beschlossen wurde. Die Kreisumlage steigt daher, bei fast unveränderter Bemessungsgrundlage der Steuerkraftsumme, um 630.700,00 Euro von 3.719.600,00 Euro auf 4.350.300,00 Euro. Da bereits eine weitere Erhöhung der Steuerkraftsumme in Aussicht gestellt wurde – es war bis zu 38,5 % die Rede – wird dies auch noch die weiteren Haushalte erheblich belasten. Im mittelfristigen Finanzplan wurde für die Jahre 2026 weiterhin mit 32 % und in den Jahren 2027 und 2028 mit 33 % kalkuliert. Die Kreisumlage beträgt dann im Jahre 2028 satte 4.756.100,00 Euro. Sollte die Kreisumlage bis 2028 tatsächlich auf den Hebesatz von 38,5 % angehoben werden, so würde die Kreisumlage mit 5.548.815,00 Euro zu Buche schlagen.
Da, wie oben erwähnt, die Steuerkraftsumme gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bleibt, ist auch die FAG-Umlage, die an das Land abzuführen ist, mit 3.045.200,00 Euro nahezu konstant gegenüber 2024 mit 3.005.500,00 Euro.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 1.983.550,00 Euro, was eine Steigerung gegenüber 2024 um 46.000,00 Euro bedeutet. Wesentliche Posten sind hier: Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten (Gemeinderat / Feuerwehr) 91.000,00 Euro (+ 20.000,00 Euro), Telefon-, Porto und Internetkosten 74.700,00 Euro (+ 7.900,00 Euro), Bürobedarf 62.050,00 Euro (+ 3.000,00 Euro), Bücher und Zeitschriften 48.400,00 Euro (+/- 0,00 Euro), Sachverständige und Gerichtskosten 72.400,00 Euro (- 19.000,00 Euro), Datenverarbeitung 273.000,00 Euro (+ 28.000,00 Euro), Sonstige Geschäftsausgaben 92.300,00 Euro (+ 18.000,00 Euro), Steuern, Versicherungen u. Ä. 169.500,00 Euro sowie Erstattungen an Gemeinden 954.500,00 Euro (+ 42.800,00 Euro, z. B. Erstattung Stadt Bruchsal für Klärwerk 580.000,00 Euro und Landkreis für den ÖPNV 369.500,00 Euro).
Auf der Basis dieser Rahmenbedingungen enthält der Haushaltsplan 2025 im Ergebnis- und Finanzhaushalt folgende Beträge in Euro:
Im Ergebnishaushalt:
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 23.539.500
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 26.997.350
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -3.457.850
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0
Veranschlagtes Gesamtergebnis -3.457.850
Im Finanzhaushalt:
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.383.800
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.420.050
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts -2.036.250
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.071.000
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.572.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit -2.501.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -4.537.250
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.500.000
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 69.100
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit 2.430.900
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts -2.106.350
Der größte Posten auf der Ertragsseite bilden weiterhin die Steuereinnahmen und FAG-Umlagen. Grundlage für die Steuereinnahmen und die Schlüsselzuweisungen sind die Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2025 vom 07. November 2024 auf der Basis der Oktober-Steuerschätzung. Hierbei wurde eine Einwohnerzahl von 8.112 Einwohnern zum 30.06.2024 zu Grunde gelegt. Aufgrund des Zensus wurden die Einwohnerzahlen auf den Basiswert 2022 neu fortgeschrieben und auch für Forst reduziert.
Die 167. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 22. bis zum 24. Oktober 2024 statt. Vorausgeschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2024 bis 2028. Den Ergebnissen der Steuerschätzung zufolge werden die Steuereinnahmen insgesamt für den Zeitraum der Finanzplanung niedriger ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom Mai 2024 prognostiziert. Das schwache Wirtschaftswachstum zeigt sich in der Abwärtsanpassung der zu erwartenden Steuereinnahmen. Die Differenz zur Schätzung vom Mai 2024 ergibt sich ganz überwiegend aus Schätzabweichungen, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Entwicklung des Kassenaufkommens bis einschließlich September zurückzuführen sind. Für das Jahr 2024 rechnen die Steuerschätzer mit Steuereinnahmen aller stattlicher Ebenen in Höhe von 941,6 Mrd. Euro. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 3,4 Mrd. Euro, für die Länder von 2,3 Mrd. Euro und für die Gemeinden von 0,6 Mrd. Euro.
Bei den Aufwendungen müssen die Abschreibungen (1.577.300,00 Euro) auch weiterhin zu 100 % erwirtschaftet werden. Bei den Personalkosten sind, wie eingangs bereits erläutert, erhebliche Mehrkosten entstanden. Wie bereits eingangs ausgeführt, schlagen vor allem die Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Infrastruktur erheblich zu Buche, weil aufgrund der Vielzahl der vorhandenen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde ein hoher jährlicher Wartungsaufwand anfällt und in einigen Bereichen auch ein erheblicher Sanierungsstau zu verzeichnen ist. Auch die Zuweisungen an Dritte (Transferaufwendungen) sind, wie bereits oben ausführlich dargestellt, gegenüber dem Vorjahr in erheblichem Maße gestiegen.
Aufgrund dieser Gegebenheiten auf der Ertrags- und Aufwandsseite und der Tatsache, dass die Abschreibungen zu 100 % erwirtschaftet werden müssen, ergibt sich ein negatives ordentliches Ergebnis im Ergebnishaushalt von 3.457.850,00 Euro.
Der Schwerpunkt des investiven Bereichs im Finanzhaushalt liegt unzweifelhaft im Sanierungsgebiet Schwanenstraße, wo insgesamt Auszahlungen in Höhe von 1.526.100,00 Euro für Grundstückserwerbe (300.000,00 Euro) und verschiedene Auszahlungen für erste Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 1.141.000,00 Euro eingeplant sind. Auf der Einnahmenseite stehen im zweiten Jahr der Umsetzung 200.000,00 Euro an Zuweisungen gegenüber. Auch im Bereich der Breitbandversorgung stehen hohe Investitionen zum Ausbau der grauen Flächen im Außenbereich mit 950.000 Euro zur Verfügung. Ein Großteil in Höhe von 855.000,00 Euro fließt über Zuschüsse von Bund und Land wieder zurück. Auch im Bauhof stehen erhebliche Investitionen an und so wird ein weiterer Lkw (150.000,00 Euro) in Auftrag gegeben und 2025 beschafft werden. In 2026 soll ein Unimog für 200.000,00 Euro erworben werden. Hierfür wurde eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung eingeräumt, die eine Auftragsvergabe bereits in 2025 ermöglicht. Weitere Maßnahmen sind im Rathaus (95.000,00 Euro für den Einbau von Jalousien als Sonnenschutz, Zuschuss 16.000,00 Euro), weitere Planungen für die Einrichtungen einer Ganztagsgrundschule (100.000,00 Euro, insgesamt sind hier weitere 4,5 Mio. in 2026 und 2027 eingeplant) vorgesehen. Außerdem sind 50.000,00 Euro für die Parkraumbewirtschaftung am Heidesee, 100.000,00 Euro für den Ausbau der Nahwärmeversorgung, ein Investitionszuschuss für die Klärwerkserweiterung in Bruchsal (249.000,00 Euro) sowie 120.000,00 Euro für die Planung, Ausschreibung und den Erwerb von Netzersatzanlagen für die Hebewerke eingeplant. Für neue Spielgeräte bei den Spielplätzen sind 30.000,00 Euro eingeplant. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen und der sonstigen Investitionen stehen teilweise Zuweisungen vom Land und Bund zur Verfügung. Es ist auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000,00 Euro eingeplant, die aber bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommen werden soll. Sie ist nur als Sicherheit eingeplant, um bei Bedarf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes zu vermeiden. Die ungedeckten Kosten müssen durch eine Entnahme aus dem Liquiditätsbestand gedeckt werden.
Nachstehend werden sämtliche Investitionen und sonstigen Auszahlungen zusammengefasst aufgeführt:
Produkt | Maßnahme | Euro |
Organisation, EDV Gebäudemanagement/ Rathaus Bauhof Zentrale Dienstleistungen Grundstückmanagement Ordnungswesen Einwohnerwesen | - Erwerb von beweglichen Sachen - Backup Konzept und Cypersicherheit - Erwerb von bewegl. Sachen - Einbau von Jalousien - Erwerb von bewegl. Sachen - Fahrzeug Lkw - Erwerb von bewegl. Sachen - barrierefreie Homepage - Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken - Software für Bilderauswertung - Erwerb von bewegl. Sachen, | 15.000 45.000 5.000 95.000 20.000 150.000 200.000 17.000 20.000 10.000 3.000 5.000 10.000 |
Brandschutz | - Erwerb von bewegl. Sachen | 5.000 |
Lußhardtschule | - Erwerb von beweglichen Sachen (Schuletat) - Digitalisierung an Schulen | 6.000 19.500 |
- Planung Einrichtung Ganztagsgrundschule - AIDA-Anbindung - Werbeanlage Bildungscampus | 100.000 5.000 10.000 | |
Gemeindebücherei | - Erwerb von Bibliothekssoftware | 5.000 |
Kita Spatzennest | - Erwerb von beweglichen Sachen (Sonnensegel) | 6.500 |
Kita Buntstift | - Erwerb von beweglichen Sachen (Balancieranlage) | 2.000 |
Heidesee | - Erwerb beweglicher Sachen - Parkraumbewirtschaftung | 10.000 50.000 |
Waldseehalle Sportplätze Städteplanung | - Erwerb von beweglichen Sachen - Mikrofon und Beleuchtung - Erwerb von bewegl. Sachen (Düngerstreumaschine) - Ausbau Nahwärmeversorgung - innerörtl. Sanierungsgebiet Schwanenstraße | 10.000 12.000 6.000 100.000 1.441.000 |
Internet / Breitbandvers. | - Ausbau Breitbandkabel (Ausbau graue Flecken) | 950.000 |
Abwasserbeseitigung | - Erwerb beweglicher Sachen (NEA für Hebewerke) - Generalsanierung Kanalnetz - Investitionszuschuss Klärwerkserweiterung Bruchsal | 120.000 20.000 249.000 |
Gemeindestraßen | - Planungskonzept Straßensanierung Straßennetz | 10.000 |
Kinderspielplätze | - Auszahlungen für Baumaßnahmen (neue Spielgeräte) | 30.000 |
3.762.000 | ||
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Diesen Ausgaben stehen folgende Deckungsmittel gegenüber:
Produkt | Einnahmeart | Euro |
Gebäudemanagement Städteplanung Internet/Breitbandvers. | - Zuweisung Bund - Zuweisung/Zuschuss für Sanierungsprogramm - Inv.zuschuss Bund und Land (Ausbau grauer Flecken) | 16.000 200.000 |
1.071.000 | ||
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Schuldenstand 31.12.2023 1.843.402,04 €
Darlehensaufnahme 2024 0,00 €
Tilgung 2024 68.829,70 €
Schuldenstand 31.12.2024 1.774.572,34 €
Darlehensaufnahme 2025 (geplant) 2.500.000,00 €
Tilgung 2025 69.100,00 €
Schuldenstand 31.12.2024 4.205.472,34 €
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Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2022 (8.082 Einwohner) = 236,58 € / Einwohner (tats.)
Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2023 (8.144 Einwohner) = 226,35 € / Einwohner (tats.)
Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2024 (8.097 Einwohner) = 219,16 € / Einwohner (tats.)
Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2025 (8.097 Einwohner) = 519,39 € / Einwohner (kalk.)
Liquidität zum 31.12.2022 8.783.362 €
Liquidität zum 31.12.2023 10.767.852 €
Liquidität zum 31.12.2024 12.005.919 €
In der Kameralistik waren die einzelnen Finanzpositionen nicht gegenseitig deckungsfähig, bei Überschreitung des Ansatzes musste über über-/außerplanmäßige Ausgaben entschieden werden. Es war jedoch möglich, abweichend davon, verschiedene Finanzpositionen für deckungsfähig zu erklären. So waren die Personalausgaben, der Verwaltungs- und Betriebsaufwand, die Mitgliedsbeiträge, die Leistungen des Bauhofes im Verwaltungshaushalt und die Verwaltungskostenbeiträge in Sammelnachweisen (Deckungsringe) zusammengefasst und gemäß § 18 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
Im neuen Haushaltsrecht (NKHR) sind alle Planansätze innerhalb des Teilhaushalts im konsumtiven Bereich gegenseitig deckungsfähig. Auch im neuen Recht gibt es die Möglichkeit, Budgets einzurichten, bzw. gegenseitige Deckungsfähigkeiten zu definieren.
Von dieser Möglichkeit wurde wie folgt Gebrauch gemacht:
Alle Aufwandspositionen innerhalb dieses Budgets sind gegenseitig deckungsfähig
- Lußhardtschule: Budgets Grundschule, Budget Gemeinschaftsschule (Standort Forst) und Budget Gemeinschaftsschule (Standort Hambrücken)
Gleichartige Aufwendungen sind für gegenseitig deckungsfähig erklärt, insbesondere:
Der mittelfristigen Finanzplanung 2024 – 2028 liegen die Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2025 vom 7. November 2024 auf der Basis der Oktober-Steuerschätzung zugrunde. Allerdings sind diese Schätzungen, wie auch in der Vergangenheit, aufgrund der aktuellen Lage und den rasanten Veränderungen sehr ungewiss und ständigen Schwankungen ausgesetzt. Es wird auch weiterhin zu erheblichen Anpassungen kommen, da die gesamten weltpolitischen Folgen und Entwicklungen – vor allem auch wiederum der letzten Wochen und Monate – derzeit nicht abgeschätzt werden können. Die eigenen Schätzungen bei der Gewerbesteuer erfolgten unter Berücksichtigung der aktuellen Vorauszahlungen und sind im Vergleich wie im vergangenen Jahr eher etwas positiv geschätzt, da man nicht kalkulieren kann, inwieweit evtl. Steuerrückerstattungen fällig werden. Sollte die Gemeinde jedoch von größeren Ausfällen verschont bleiben, was zu hoffen ist, ist der Ansatz realistisch, vor allem auch, wenn man das Jahr 2024 betrachtet.
Bei den Personalausgaben wurde von der Verwaltung ab dem Jahr 2026 mit einem Anstieg von jeweils 3 % gerechnet. Bei den Sachausgaben wurde eine Steigerung zwischen 2,5 % und 5 % zugrunde gelegt, bei den Zuschüssen für laufende Zwecke (kirchliche Kitas) wurde mit Steigerungen in den Folgejahren von 5 % gerechnet, bei der Umlage an die Kirche mit 5 %. Bei der Kreisumlage wurde von einer kontinuierlichen Erhöhung ausgegangen, allerdings nicht bis auf 38,5. Im Übrigen wurden sich abzeichnende Änderungen berücksichtigt.
Angesichts der auf längere Sicht ungewissen Finanzlage sollte mehr denn je darauf geachtet werden, dass sich die geplanten Maßnahmen nicht verteuern. Noch nicht im Finanzplan ausgewiesene, bzw. die bisherigen Kosten erhöhende Investitionsentscheidungen sollten nur getätigt werden, wenn die Finanzierung der Investitionen und deren Folgekosten gesichert sind (z. B. durch Zuschüsse des Landes). Auch um die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionen wird die Gemeinde Forst in naher Zukunft nicht herumkommen.
Einnahme-Ausgabeart | 2022 Rechn.-erg. | 2023 Rechn.-erg. | 2024 vorl. Erg. | 2025 Planzahlen | 2026 Planzahlen | 2027 Planzahlen |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | 5.622.764 | 6.160.850 | 5.926.946 | 6.224.000 | 6.486.100 | 6.816.500 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 482.073 | 486.857 | 409.050 | 419.000 | 429.300 | 437.500 |
Schlüsselzuweisung | 4.971.674 | 4.531.082 | 4.960.816 | 5.078.300 | 5.142.800 | 6.365.000 |
Familienleistungsausgleich | 477.419 | 488.557 | 473.353 | 488.900 | 504.400 | 516.600 |
Gesamteinnahmen | 11.553.930 | 11.667.346 | 11.770.165 | 12.210.200 | 12.562.600 | 14.126.600 |
Finanzausgleichsumlage | 2.607.053 | 2.650.036 | 3.013.862 | 3.045.200 | 3.233.700 | 3.108.100 |
Kreisumlage | 3.240.163 | 3.253.393 | 3.719.982 | 4.350.300 | 4.619.600 | 4.641.200 |
Gesamtausgaben | 5.847.216 | 5.903.429 | 6.733.844 | 7.395.500 | 7.853.300 | 7.749.300 |
Saldo | 5.706.714 | 5.763.917 | 5.036.321 | 4.814.700 | 4.709.300 | 6.377.300 |
Veränderung gegenüber Vorjahr | +57.203 | -700.596 | -221.621 | -105.400 | +1.668.000 |