Bei unserer Beratung in Fraktion und Ortsverein über mehr Grün innerhalb der Ortsbebauung im Sinne des Hitzeschutzes und des Mikroklimas wurde die Umwandlung von Vorgärten in befestigte Stellplätze thematisiert. Die Frage, warum so etwas zugelassen werde, wurde an unsere Fraktion herangetragen. Wir haben zwischenzeitlich wie folgt recherchiert.
Nach der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung in Baden-Württemberg sind Stellplätze mit anderen baulichen Anlagen vergleichbar. Die Errichtung eines Stellplatzes zwischen einer Straßenflucht und einer festgelegten Bauflucht (Vorgartenbereich) ist verboten.
Im Beispielfall verordnete die Stadt Freiburg den Rückbau.
Die Bauflucht geht aus Baufluchtplänen oder den Bebauungsplänen hervor.
Existiert keine Festlegung von Baufluchten, so muss sich der Stellplatz in die nähere Umgebung einfügen. Die Gemeinde kann hier Wert auf ein harmonisches Gesamtbild legen. Bevor also ein Rückbau droht, sollte trotz Genehmigungsfreiheit die Frage der Einfügung mit der Gemeinde geklärt werden.
Die SPD-Fraktion wird nach Abschluss der internen Beratungen hierzu Anträge zur weiteren Klärung stellen.
Diese ist zu den vorgenannten Ausführungen nicht maßgebend. Die Antwort auf die Frage, ob die Stellplätze hier etwas bringen, kann nur differenziert gegeben werden.
Wenn z. B. in der engen Hambacher Straße auf einer Seite, auf der gar kein Parken möglich ist, 2-3 private Querparkstände entstehen, so ist dies verkehrstechnisch natürlich sinnvoll. Wenn jedoch vor dem Haus längsseits zur Straße ein privater Stellplatz entsteht, der wie üblich nur zeitweise privat genutzt wird, dann ist verkehrstechnisch außer Problemen nichts gewonnen.
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