Hier: Bekanntmachung Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Inhalt des Bebauungsplans ist die bauliche Erweiterung im südlichen Anschluss an die bestehenden Wirtschaftsräume. Im Einzelnen betrifft es die Erweiterung des Weinkellers (Barriquekeller) und Weinverkaufs mit Büroräumen im Erd- und Zwischengeschoss sowie eines Gastraums mit Küche und Nebenräumen im Obergeschoss. Die Flächen im Erdgeschoss werden dabei topografisch in das bestehende Gelände eingepasst.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 4220, 4221, 4222/1, 4222/2, 4222/3 und 4223 am Reutweg in Neckarsulm.
Maßgebend für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Abgrenzungsplan des Amtes für Stadtentwicklung und Baurecht, Abteilung Stadtplanung und Geoinformation vom 18.02.2025.
Zur Information über den Inhalt und Zweck der Planung wird der Abgrenzungsplan, die Vorhabenplanung, die Artenschutzprüfung sowie die Sachdarstellung und Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung ab dem 7. April 2025bis einschließlich 16. Mai 2025 auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de) unter „Alltag leben/ Bauen und Wohnen/ Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ eingestellt und kann dort eingesehen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich während der Dienststunden (Montag-Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr) im Flur des Amtes für Stadtentwicklung und Baurecht Neckarsulm, Marktstraße 18, Gebäude B, III. OG, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Des Weiteren können die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de abgerufen werden.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich per Post (Stadt Neckarsulm – Amt für Stadtentwicklung und Baurecht - Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm), per Fax (07132/35192105) oder E-Mail (juliane.koch@Neckarsulm.de) bzw. während der üblichen Öffnungszeiten auch mündlich zur Niederschrift beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht abgegeben werden.
Neckarsulm, den 28.03.2025
gez.: Steffen Hertwig, Oberbürgermeister