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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ghai II – Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO), Planbereich 12/02

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ghai II – Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO), ...
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ghai II – Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO),

Planbereich 12/02

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 20. Mai 2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO) „Ghai II – Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“, Planbereich 12/02, vom 28. März 2025 gebilligt und beschlossen, diesen Bebauungsplanentwurf und die Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Das Plangebiet liegt ca. 1,5 km nordöstlich des Ortszentrums der Gemeinde Köngen bzw. nordwestlich des Stadtzentrums von Wendlingen am Neckar im Bereich der Neckaraue.

Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Abbildung sowie in der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 28.03.2025 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 15,2 ha.

Hinweis auf die Änderung des Geltungsbereichs:

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geringfügig angepasst. Der ursprünglich in den Geltungsbereich einbezogene Teil der Plochinger Straße (K 1266) am nordöstlichen Rand des Plangebietes ist nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs. Ein kleiner Teilbereich der Robert-Bosch-Straße am südwestlichen Rand des Plangebietes wurde in den Geltungsbereich einbezogen.

Ziele und Zwecke der Planung

Bedingt durch den rasant zunehmenden Onlinehandel und die damit verbundene starke und nachhaltige Erhöhung des Sendungsaufkommens werden derzeit bundesweit Kapazitätserweiterungen im Bereich der Paketlogistik erforderlich. Dies betrifft auch den Standort in Köngen in der Metropolregion Stuttgart.

Die DHL sieht daher am Standort in Köngen eine Bestandssicherung durch Kapazitätserhöhung sowie eine strategische Neuausrichtung in Bezug auf die Erschließung vor:

  • Erweiterung des bestehenden Paketzentrums durch den Neubau einer sogenannten „Colocation“ im nordöstlichen Teil des Plangebietes,
  • Einrichtung von zusätzlichen Stellplatzflächen für Wechselbrücken, Container, Lkw, Vans und Pkw,
  • Schaffung notwendiger Distributionsflächen auf dem Gelände des Paketzentrums,
  • neue, untergeordnete verkehrliche Anbindung an die Plochinger Straße (K 1266) im Nordosten des Plangebietes,
  • Schaffung von erforderlichen Rückstauflächen innerhalb des Plangebietes im Bereich der Hauptzu-/-abfahrt an der Robert-Bosch-Straße im Südwesten des Plangebietes,
  • Planung einer neuen internen Verkehrsführung mit deutlich besseren Abfertigungsmöglichkeiten und einer Verkehrsentlastung für die umliegenden Gebiete,
  • Sicherstellung des erforderlichen Lärmschutzes für die umliegenden Siedlungsgebiete auf Grundlage des Betriebs der erweiterten Gesamtanlage.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO (bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und dem Vorhaben- und Erschließungsplan), die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, jeweils vom 28.03.2025, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Fachgutachten und sonstigen umweltbezogene Informationen (s.u.) werden im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen können vom 2. Juni 2025 bis 4. Juli 2025, je einschließlich, im Internet unter www.koengen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplanverfahren und www.wendlingen.de/bauen-entwicklung/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung abgerufen werden.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich vom 2. Juni 2025 bis 4. Juli 2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten bei

  • der Stadt Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar, Rathaus, 2. OG,
  • und der Gemeinde Köngen, Bürgermeisteramt, Foyer, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen

öffentlich aus.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an nachfolgende E-Mail-Adressen übermittelt werden: Hauptamt@Koengen.de oder Bauleitplanung@Wendlingen.de.

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg bei der Stadt Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar, oder der Gemeinde Köngen, Bürgermeisteramt, Stöffler-Platz 1, 73257 Köngen, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Umweltbezogene Informationen:

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:

1. Umweltbericht

Im Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:

Mensch und seine Gesundheit (Auswirkungen durch stoffliche und nicht-stoffliche Emissionen),

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Auswirkungen durch stoffliche und nicht-stoffliche Emissionen, durch Zerstörung von Habitaten und Flächenbelegung sowie durch Barriere- und Fallenwirkungen),

Boden und Fläche (Auswirkungen durch stoffliche Emissionen sowie durch Versiegelung, Verdichtung und Abgrabung),

Wasser (Auswirkungen durch stoffliche Emissionen sowie durch Versiegelung, Verdichtung, Abgrabung und Aufschüttung),

Klima und Luft (Auswirkungen durch stoffliche Emissionen, durch Versiegelung sowie durch Barrierewirkung),

Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen durch Veränderung des Landschaftsbilds sowie durch stoffliche und nicht-stoffliche Emissionen).

2. Carbon Footprint (CO₂-Bilanz),

econius GmbH, Bad Laasphe, 5.11.2024

Emissionsberechnung Tief- und Hochbau und Betrieb

3.1 Schalltechnisches Prognosegutachten,

Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach, 6.11.2024

Gewerbe- und Verkehrslärm, Schallschutzmaßnahmen

3.2 Ergänzung Schalltechnisches Prognosegutachten,

Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach, 2.4.2025

4. Lichttechnische Untersuchung,

Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg, 22.11.2024

Beleuchtungsanlagen, Lichtimmissionen

5. Geotechnischer Bericht,

Kleegräfe, Lippstadt, 4.12.2024

Untergrundbeurteilung, Geologie, Grundwasser, Hydrogeologie,

chemische Untersuchungen (Aushubmaterial)

6.1 Mikroklimatische Untersuchung,

Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg, 9.12.2024

6.2 Stellungnahme zu den Klimaschutzzielen nach Klimaschutzgesetz (KSG) sowie KlimaG BW, Müller BBM Industry Solutions GmbH, Karlsruhe, 26.3.2025

7. Umsetzung Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz,

Weber Ingenieure, Moers, 28.2.2025

Hochwasserrisiko

8.1 Natura 2000-Vorprüfung – Formblatt,

Büro Tier- und Landschaftsökologie, Dr. Jürgen Deuschle, Köngen, 28.03.2025

8.2 Natura 2000-Vorprüfung – Anlage zum Formblatt,

Büro Tier- und Landschaftsökologie, Dr. Jürgen Deuschle, Köngen, 28.3.2025

Betroffene Lebensraumtypen, Säugetiere, Schmetterlinge, Käfer, Amphibien, Vogelarten

9. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP),

Büro Tier- und Landschaftsökologie, Dr. Jürgen Deuschle, Köngen, 28.3.2025

Befassung mit Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen

10. Umweltbezogene Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Mensch und Gesundheit (Lärmschutz), Wasser (Trinkwasser, Grundwasser und Abwasserbeseitigung, Hochwasser- und Starkregenschutz), Geologie und Bodenschutz, Altlasten, Arten- und Naturschutz sowie Klimaschutz

11. Entwurf des Durchführungsvertrags vom 28.3.2025 mit Regelungen zur Entwässerung, zum Lärmschutz sowie zum Natur-, Boden- und Artenschutz.

Weitere Gutachten, die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erstellt wurden:

Verkehrsuntersuchung,

PTV Transport Consulting GmbH, Düsseldorf, 17.12.2024

Verkehrserhebung, Verkehrsqualität, Prognose Nullfall und Prognose Planfall

Diese Unterlagen sind ebenfalls Bestandteil der Auslegung.

Stadt Wendlingen am Neckar, den 21. Mai 2025

(gez.)

Steffen Weigel

Bürgermeister

Verbandsvorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Wendlingen am Neckar

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Stadt Wendlingen am Neckar
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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