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Vorkaufsrechtssatzung

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Ehemaliges Munitionsdepot - Flst. 1748, 1749, 6052“ (Sulz am Eck) Stand 23.01.2025 Die Stadt Wildberg...

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Ehemaliges Munitionsdepot - Flst. 1748, 1749, 6052“ (Sulz am Eck)

Stand 23.01.2025

Die Stadt Wildberg erlässt aufgrund von § 25 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Vorkaufrechtssatzung:

§ 1 Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich ganz oder teilweise auf folgende Flurstücke: Flurstücke 1748, 1749, 6052 auf Gemarkung Sulz am Eck.

Maßgebend ist der als Anlage beigefügte Abgrenzungsplan zum Geltungsbereich mit Stand 23.01.2025 (dieser ist Bestandteil der Satzung).

§ 2 Vorkaufsrecht

Der Stadt Wildberg steht in dem unter § 1 genannten Bereich ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Baugesetzbuch) zu.

Die Begründung zur Aufstellung der Satzung und die Plandarstellung der städtebaulichen Entwicklungsabsicht, jeweils mit Stand vom 23.01.2025, sind als Anlage beigefügt und Bestandteil der Satzung.

Die Eigentümer/-innen der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt Wildberg den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung i.d.F. vom 16.05.2024, ausgefertigt und bekannt gemacht am 03.06.2024, tritt damit außer Kraft.

Wildberg, 05.02.2025

Ulrich Bünger

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Wildberg

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