Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Meierhofweg“ in Rotfelden
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen am 28.01.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Städtebauliche Zielsetzung
- Die Gemeinde Ebhausen sieht für das Gebiet „Meierhofweg“ in Rotfelden die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen vor.
- Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erlässt die Gemeinde Ebhausen für das Maßnahmengebiet eine Vorkaufsrechtssatzung.
§ 2
Besonderes Vorkaufsrecht
- Im räumlichen Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung steht der Gemeinde Ebhausen nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zu.
- Der Verkäufer eines Grundstücks hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbachamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufrechts nachgewiesen ist.
- Die Ausübung des Vorkaufsrechts richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB).
§ 3
Räumlicher Geltungsbereich
- Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufssatzung ergibt sich aus der beiliegenden Bestandskarte vom 11.05.2021 im Maßstab 1:500. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
- Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Rotfelden:
Flst.Nr.:
2404, 2400, 2399, 3736, 2371, 2372, 3681, 3717, 2382, 2381, 2381/2.
§ 4
Auflegung und Einsichtnahme
Eine Fertigung dieser Satzung wird im Rathaus der Gemeinde Ebhausen vorgehalten. In diese Satzung kann jedermann während der üblichen Dienstzeiten einsehen.
§ 5
Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebhausen vom 05.02.2025.
§ 6
Außer-Kraft-Treten dieser Satzung
Diese Vorkaufsrechtssatzung tritt außer Kraft, wenn die geplante bauliche Entwicklung des Gebiets „Meierhofweg“ abgeschlossen ist.
Ebhausen, den 28.01.2025
Volker Schuler
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Ebhausen geltend gemacht worden ist.
Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn:
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.