TAGESORDNUNGSPUNKT:1 Ö
Bekanntgabe der am 30.09.2025 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 30.09.2025
TAGESORDNUNGSPUNKT:2 Ö
Bestellung von Urkundspersonen
Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen:
Gemeinderat Theo Vetter und Gemeinderätin Ute von Hahn.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Gemeinderat Theo Vetter und Gemeinderätin Ute von Hahn werden zu Urkundspersonen bestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKT:3 Ö
Anfragen aus der Bevölkerung
TAGESORDNUNGSPUNKT:4 Ö
Quartalsbericht zum 30.09.2025
Der Quartalsbericht zum 30.09.2025 wird nachgereicht.
TAGESORDNUNGSPUNKT:5 Ö
Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der
Gemeinde St. Leon-Rot
Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
St. Leon-Rot dürfen wir auf den beigefügten Jahresabschluss mit Anlagen verweisen.
ANLAGE
1 Jahresabschluss 2023
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung St. Leon-Rot für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt:
1.1 Bilanzsumme 13.999.209,55 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen: 13.564.794,89 €
das Umlaufvermögen: 434.414,66 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital: 3.711.690,29 €
die empfangenen Ertragszuschüsse: 2.152.333,89 €
die Rückstellungen: 493.774,91 €
die Verbindlichkeiten: 7.641.410,46 €
1.2 Jahresverlust 295.516,03 €
1.2.1 Summe der Erträge: 2.902.169,71 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen: 3.197.685,74 €
2. Feststellung und Verwendung des Jahresergebnis
Der Jahresverlust in Höhe von 295.516,03 €
wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung wird entlastet.
TAGESORDNUNGSPUNKT:6 Ö
Informationen über die Konditionen des aufgenommenen Darlehens beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung St. Leon-Rot
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.02.2025 wurde ein Darlehensvertrag bei der L-Bank Stuttgart abgeschlossen.
Darlehensvertrag der L-Bank Stuttgart:
Darlehenssumme: 1.300.000 €
Tilgungsbeginn: 31.12.2026
Tilgungsrate: 17.106,00 €, jeweils vierteljährlich
Zinssatz: 2,87 % gebunden bis 30.09.2035
Darlehensende: 30.09.2045
Es wurden Vergleichsangebote von weiteren Banken angefordert. Da das oben aufgeführte Angebot der L-Bank das vergleichsweise beste Angebot darstellte, ist die Entscheidung hierauf gefallen.
TAGESORDNUNGSPUNKT:7 Ö
Informationen über die Konditionen des aufgenommenen Darlehens beim Eigenbetrieb Wasserversorgung St. Leon-Rot
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.02.2025 wurde ein Darlehensvertrag bei der L-Bank Stuttgart abgeschlossen.
Darlehensvertrag der L-Bank Stuttgart:
Darlehenssumme: 1.000.000 €
Tilgungsbeginn: 31.12.2029 (4 tilgungsfreie Jahre)
Tilgungsrate: 9.616,00 €, jeweils vierteljährlich
Zinssatz: 2,92 % gebunden bis 30.09.2035
Darlehensende: 30.09.2055
Es wurden Vergleichsangebote von weiteren Banken angefordert. Da das oben aufgeführte Angebot der L-Bank das vergleichsweise beste Angebot darstellte, ist die Entscheidung hierauf gefallen.
TAGESORDNUNGSPUNKT:8 Ö
Antrag der Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH (HMM), vormals Heidelberger Sand und Kies GmbH, auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung nach §§ 67, 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erweiterung des bestehenden Baggersees in Bad Schönborn/Kronau um ca. 12,5 ha in nordwestlicher Richtung und zur Landrückgewinnung von ca. 4,1 ha im westlichen Seebereich auf Gemarkung Kronau
Es wird auf die Sitzungsvorlage vom 17.12.2019 verwiesen. Der Tagesordnungspunkt war bereits am 22.07.25 und am 30.09.2025 auf der Sitzung, wurde aber aus zeitlichen Gründen nicht behandelt. Da die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme nun abgelaufen ist, wurde aus der Beschlussvorlage eine Informationsvorlage mit der vom WGZ Hardtwald und der Gemeinde abgegebenen Stellungnahme.
Der bisherige Abbau erfolgte auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses des Landratsamtes Karlsruhe vom 18.06.2013 mit Befristung bis zum 31.12.2028. Die mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Rohstoffvorräte wurden bis 2020 vollständig abgebaut.
Zur weiteren Rohstoffversorgung am Standort kommt ausschließlich eine Erweiterung innerhalb des diesbezüglich ausgewiesenen regionalplanerischen Vorranggebietes in Betracht. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit erfolgte zunächst eine Erweiterung nach Nordwesten im Rahmen einer kleinräumigen Arrondierung, die mit der wasserrechtlichen Plangenehmigung des Landratsamtes Karlsruhe vom 20.04.2021 (Az. 51.11003-692.213-6207427) zugelassen wurde. Auch die mit der Arrondierung genehmigten Rohstoffvorräte sind zwischenzeitlich nahezu erschöpft.
Für die weitere Sicherstellung der Rohstoffversorgung des Kieswerks Kronau wird nun das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die flächenmäßige Erweiterung des bestehenden Abbaus in nordwestlicher Richtung um ca. 12,5 ha eingeleitet.
Der Vorhabenbereich schließt sich an die genehmigte Konzessionsfläche an und erstreckt sich ausschließlich auf Waldflächen. Die Abgrenzung der Antragsfläche orientiert sich an dem in der Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein zu den oberflächennahen Rohstoffen Kies und Sand ausgewiesenen Vorranggebiet für den Abbau der oberflächennahen Rohstoffe. Somit liegt die Erweiterung innerhalb des zulässigen Plangebiets.
Da durch die geplante Erweiterung eine ca. 11,3 ha große Waldfläche dauerhaft beansprucht wird, ist eine forstrechtliche Waldumwandlungsgenehmigung mit Festlegung geeigneter Ersatzaufforstungsflächen im gleichen Flächenumfang erforderlich. Für eine zeitnahe externe Ersatzaufforstung stehen ca. 7,3 ha zur Verfügung, die restlichen ca. 4 ha können erst später bereitgestellt werden.
Die Flächen des Golfplatzes St. Leon-Rot befinden sich nördlich und östlich des Erweiterungsbereichs. Zwischen der eigentlichen Abgrabungsfläche und dem Golfplatz verläuft ein Wirtschaftsweg, zu dem der Abbau einen 10 m breiten Sicherheitsabstand einhalten wird. Zusätzlich befindet sich zwischen dem Wirtschaftsweg und der Golfplatzfläche ein weiterer ca. 10 m breiter Gehölzstreifen.
Die Wohnbauflächen von St. Leon-Rot sind ca. 2 km vom geplanten Eingriffsbereich entfernt. Die gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebiets St. Leon-Rot liegen ca. 1.500 m östlich der Antragsfläche.
Bezüglich der Schallimissionen enthalten die Unterlagen folgende Informationen: Die geringste Entfernung der Antragsfläche zu den Randlagen der nächsten Wohnbebauung in St. Leon-Rot beträgt ca. 2.000 m. Auch das Gewerbegebiet St. Leon-Rot unterschreiten den aufgeführten Mindestabstand für Wohngebiete nicht. Daher kann eine Überschreitung der Schallimmissionsrichtwerte in den umliegenden Siedlungs- undGewerbeflächen infolge der geplanten Abbautätigkeiten ausgeschlossen werden.
Zum Grundwasser wurden folgende Informationen in den Unterlagen bereitgestellt: Weitestgehend im Nebenstrom des bestehenden Sees und der Erweiterungsfläche befinden sich in einer Entfernung zwischen 2,5 km und 3,5 km die Trinkwasserfassungen des Wasserschutzgebiets WGV Hardtwald/Letzenberggruppe, St. Leon-Rot. Diese Brunnen fördernaus dem Oberen Grundwasserleiter.
Die gesamten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren liegen aktuell noch digital unter hidrive.ionos.com/share/itsw5tqm5c bereit.
Betroffenheit des Wassergewinnungszweckverband Hardtwald
Der WGZ Hardtwald hat mit Schreiben vom 23.05.2019 und 17.12.2019 seine Stellungnahmen zum damaligen Antragsverfahren für die Arrondierung des bestehenden Baggersees um ca. 1,5 ha in nordwestliche Richtung abgegeben. Beide Schreiben sind dieser Vorlage zur Information nochmals beigefügt.
Die nun erneut vorgelegte Planung zur Erweiterung des Kieswerks nach Nordwesten um ca. 12,5 ha verkürzt den Abstand zwischen Kiesabbaugebiet und den Trinkwassergewinnungsbrunnen des Verbands noch mehr. Zusammen mit dem Zweckverband Hohberggruppe (Sitz in Östringen) haben wir für die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets das Büro Fader aus Karlsruhe und für die Grundwassermodellierung das Büro Schäfer aus Wiesloch beauftragt. Auf Anregung des LGRB Freiburg wurde damals angeregt, für die geplanten Betriebsanlagen der HSK GmbH auf das gemeinsame Grundwassermodell zurückzugreifen. Seit der Genehmigung vom Landratsamt Karlsruhe vom 28.04.2021 haben wir nichts mehr zu diesem Vorhaben gehört.
Aufgrund des nun eingereichten Antrags wurde das Ingenieurbüro Fader daher auch wieder mit der Prüfung der Belange für unsere Wassergewinnungsanlagen und des Wasserschutzgebiets und der Formulierung einer Stellungnahme für den WGZ Hardtwald beauftragt. Da sich sowohl beim Zweckverband Hohberggruppe, als auch beim Ingenieurbüro Fader ein einschneidender Personalwechsel ergeben hat, mussten sich die neuen Ansprechpartner erst wieder in den Sachverhalt einarbeiten. Daher wurde vom WGZ Hardtwald eine Fristverlängerung beim Landratsamt Karlsruhe über den 15.08.2025 hinaus beantragt und auch mit einer Frist bis zum 05.09.2025 genehmigt.
Die der Informationsvorlage angehängte Stellungnahme des WGZ Hardtwald, auf die sich auch die Gemeinde bezieht, wurde fristgerecht abgegeben und der Gemeinderat wird hiermit darüber informiert.
ANLAGE
1 250722 GR Heidelberg Materials - Anhörungsschreiben
2 250722 GR Heidelberg Materials - Übersichtskarte
3 250722 GR Heidelberg Materials - Übersichtslageplan
4 250722 GR Heidelberg Materials - Übersicht Katastersituation
5 Stellungnahme WGZ Hardtwald zu HSK Kronau vom 23.05.2019
6 Weitere Stellungnahme des WGZ Hardtwald zur HSK Arrondierung vom 17.12.2019
7 250903 WGZ Stellungnahme Heidelberg Materials Erweiterung 12,5 ha
TAGESORDNUNGSPUNKT:9 Ö
Veräußerung des Grundstücks Dreisamweg 1 und der Wohnung im Erlengrund 61
In der Gemeinderatsitzung vom 25.02.2025 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, das freie Grundstück im Dreisamweg 1 im Höchstgebotsverfahren zu veräußern.
Nach der Ausschreibung wurde das Höchstgebot i.H.v. 230.000 € von xxx und xxx abgegeben. Hieraus ergibt sich ein m²-Preis von 674,49 € (der Bodenrichtwert lag zu diesem Zeitpunkt bei 570 €) und somit ca. 20 % über dem Bodenrichtwert.
Nachdem alle Formalitäten geklärt sind, findet der Notartermin zur Veräußerung Ende Oktober statt. Eine Baupflicht ist innerhalb der kommenden 3 Jahre nach Kaufpreiszahlung vorgeschrieben.
Ebenfalls hat die Gemeinde die Wohnung Nr. 5 im Erlengrund 61 ausgeschrieben. Hier könnte ein Höchstgebot i.H.v. 175.590 € erzielt werden. Das Angebot kam von xxxxx. Auch hier konnte ein Preis von ca. 17 % über dem Mindestgebot von 150.000 € erzielt werden. Der Notartermin fand Ende September statt.
TAGESORDNUNGSPUNKT:10 Ö
Veräußerung der Grundstücke Rheinstraße 93 und Spitzwegstr. 27 nach dem Höchstgebotsverfahren
Auf die Gemeinderatsvorlage zur Vergabe des Dreisamweg 1 wird verwiesen.
Bei der Haushaltsplanung und -beratung im Gemeinderat wurden zur Deckung des Haushalts 2025 2,00 Mio. € eingestellt, die durch den Verkauf von Grundstücken erfolgen muss. Hierfür wurden, auf Wunsch des Gemeinderats, die im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücke aufgelistet. Diese Liste wurde auf 12 Grundstücke reduziert, mit denen der Haushaltsansatz erreichbar wäre. Angenommen wurden jeweils die Bodenrichtwerte als Multiplikator.
Als nächste Grundstücke empfiehlt die Verwaltung die Rheinstraße 93, Flst. Nr. 8691 mit 388 m² sowie die Spitzwegstr. 27, Flst. 7810/1 mit 331 m².
Die Bewerbungsphase für die beiden Grundstücke setzt die Verwaltung mit 4 Wochen fest. Die Gemeinde veröffentlicht die beabsichtigten Grundstücksverkäufe erneut im Amtsblatt, auf der Homepage der Gemeinde und auf ImmoScout24. Auf der gängigen Plattform für Immobilienverkäufe hat die Gemeindeverwaltung einige Anfragen beim Verkauf der Wohnung im Erlengrund 61 sowie dem Verkauf des Dreisamwegs 1 erhalten.
Nach Abschluss des Verfahrens werden alle Bewerber, die eine Mailadresse angegeben haben, benachrichtigt.
Sollte es zu mehreren gleichen Höchstgeboten kommen, entscheidet das Los. Dies erfolgt in öffentlicher Gemeinderatssitzung.
Nach erfolgter Zuteilung wird nach § 9 der Wohnbauflächenrichtlinie die Reservierungskaution in Höhe von 500,00 Euro fällig. Diese ist binnen 10 Tagen nach Zusage fällig. Tritt der Höchstbietende von seinem Angebot zurück, behält sich die Gemeinde vor, das Grundstück erneut auszuschreiben.
Bei Grundstücksvergaben erfolgt eine Information über den Höchstbietenden an den Gemeinderat.
Anschließend wird der Notartermin fixiert.
ANLAGE
1 Rheinstr_93
2 Spitzwegstr. 27
BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Rheinstr. 93 Flst. Nr. 8691 mit 388 m² nach dem Höchstgebotsverfahren auszuschreiben und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Als Mindestgebot wird der Bodenrichtwert i.H.v. 600 € angesetzt.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Spitzwegstr. 27 Flst. Nr. 7810/1 mit 331 m² nach dem Höchstgebotsverfahren auszuschreiben und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Als Mindestgebot wird der Bodenrichtwert i.H.v. 480 € angesetzt.
TAGESORDNUNGSPUNKT:11 Ö
Lärmaktionsplan nach § 47 d. BImSchG, 4. Runde
hier: Beteiligungsverfahren und Beschlussfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage knüpft an die Beschlussvorlage der Sitzung vom 22.07.2025 an, in der der betreffende Tagesordnungspunkt nicht behandelt wurde.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.03.2025 wurde der Zwischenbericht der Lärmaktionsplanung der Gemeinde St. Leon-Rot vom Büro Modus Consult Karlsruhe, inklusiver entsprechender Planunterlagen, vorgestellt. Der Gemeinderat fasste daraufhin folgende mehrheitliche Beschlüsse:
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 12.05.2025 bis zum 13.06.2025.
Ergänzend zu dieser Offenlage wurde der gesamte Zwischenbericht in der oben angegebenen Zeit auf der Homepage der Gemeinde St. Leon-Rot sowie in den Gemeindenachrichten veröffentlicht.
Mit dem Schreiben vom 12.05.2025 wurden nachfolgende Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 13.06.2025 gebeten.
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Straßenverkehrsamt
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Nahverkehr
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Straßenbauamt
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Straßenmeisterei Wiesloch
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 5, Umwelt
- Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr
- Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 16, Höhere Straßenverkehrsbehörde
- Polizeipräsidium Mannheim
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, VRN
- SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
- Gemeinde St. Leon-Rot – Hauptamt/Örtliche Verkehrsbehörde
- Gemeinde St. Leon-Rot – Bauamt
- Gemeinde Malsch
- Gemeinde Reilingen
- Stadt Waghäusel
- Stadt Walldorf
- Stadt Wiesloch
- Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung und Südwest, Außenstelle Karlsruhe
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Ingenieurbüro Modus Consult, Karlsruhe, gemäß beiliegender Synopse (Anlage) gelistet und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entsprechend erarbeitet.
Somit wäre der Lärmaktionsplan formal zu beschließen.
Hinsichtlich der Belange zum ÖPNV wurde seitens Modus Cosult vermerkt, dass hier vorgesehen sei, gemeinsam mit den Beteiligten geeignete Schritte und Maßnahmen zu entwickeln, die das Thema Lärmminderung mit Fahrplansicherheit kombinieren. (wie z.B. durch Beschleunigungsmaßnahmen)
Lärmaktionspläne sollen gemäß den Vorgaben der EU bzw. des Landes Baden-Württemberg in einem 5-Jahres-Turnus überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden.
Herr Gericke vom Büro Modus Consult wird bei der Sitzung am 21.10.2025 anwesend sein und die wesentlichen Stellungnahmen erläutern.
ANLAGE
1 Endbericht zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde St. Leon-Rot, Juli 2025
2 Synopse der Beteiligungsverfahren
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Endbericht der Lärmaktionsplanung der Gemeinde St. Leon-Rot vom Juli 2025 wird als Lärmaktionsplan beschlossen.
TAGESORDNUNGSPUNKT:12 Ö
Verschiedenes
TAGESORDNUNGSPUNKT:13 Ö
Anfragen